Am 18.04.2012 gibt es in Berlin vor dem OVG Berlin-Brandenburg eine mündliche Verhandlung, es geht um den Fall von Doris Groger.
Dies wäre die erste mündliche Verhandlung für Frau Groger vor dem OVG Berlin Brandenburg, es dürfte also interessant werden.
Die Verhandlung findet in 10623 Berlin in der Hardenbergstraße 31 statt, verhandelt wird am 18.04.2012 um 13 Uhr in Saal 236.
Heute wurde bereits der Artikel des RBB Landschleichers im Internet veröffentlicht. Dabei ging es auch sehr oberflächlich um das Thema Wasser und Abwasser.
Jetzt ist es zwar nicht die Funktion der Sendung auf Missstände aufmerksam zu machen sondern einfach nur Orte in Brandenburg vorzustellen, allerdings ist es schon fast traurig wie oberflächlich auf den Fall, der ja schon sehr extrem ausartet, eingegangen wurde. Das Thema gehört unweigerlich zu Briesensee wie die Geschichte von z.B. einer alten Dorfkirche.
Es ist sehr schade das nichtmal erwähnt wurde wie skrupellos und rücksichtslos das Amt hier immernoch gegen Doris Groger vorgeht.
Briesensee steht unverkennbar als Symbol des Verlustes der Rechtsstaatlichkeit in Deutschland für die viele Opfer in Brandenburg und Deutschland die Tag um Tag gegen die Übermacht der Zweckverbände und Ämter um ihr Recht und Eigentum kämpfen müssen und dabei oft mit dem Verlust ihrer Gesundheit unterliegen.
Dennoch der Link zum Artikel: RBB – Landschleicher vom 31.07.2011
Liebe Freunde,
heute ist ein guter Tag, gut für die Bürgerbewegung in Brandenburg, gut für Doris Groger, deren Mut und Ausdauer heute belohnt wurde, und wohl auch ein guter Tag für das Amtsgericht in Lübben, das mit seiner heutigen Entscheidung einen wichtigen Maßstab gesetzt hat.
Diejenigen, die Doris Groger gesetzwidriges Handeln vorgeworfen haben und die dafür gesorgt haben, daß sie angeklagt wurde, mußten eine herbe Niederlage einstecken. Das Gericht hat Doris Groger und ihrem Anwalt Dr. Purps Gelegenheit gegegeben, sich umfassend zu verteidigen. Die dafür erforderliche Zeit wurde ohne Einschränkungen gewährt.
Die Verteidigung war offensichtlich überzeugend und die anwesenden Medien – u.a. Märkische Allgemeine Zeitung, Neues Deutschland und RBB – Fernsehen – konnten der Verhandlung folgen. Sie werden nun berichten – RBB bereits heute Abend in der Nachrichtensendung ab 19.30 Uhr.
Sie werden berichten, daß die Anklage in allen Punkten gegenstandslos war und nicht zu einer Verurteilung hätte führen können und – das ist nicht ganz unwichtig – daß die “Angeklagte” auch nicht an den Kosten beteiligt wird, weder für den Polizeieinsatz noch für das Verfahren. Das Verfahren wurde eingestellt. Uns bleibt zu hoffen, daß diejenigen, die Doris Groger mittelbar und unmittelbar Gewalt angetan haben, aus dem Verfahren gelernt haben und daß es eine Wiederholung derartiger Polizeiaktionen nicht geben wird.
Alle Interessierten und Freunde werden Gelegenheit haben, sich z..B. auf unseren Internetseiten “abwasser-marsch” und “meinwasser” noch eingehender zu informieren und neue Kraft für die eigene Arbeit zu schöpfen.
Vielleicht wird ja der Beschluß über die Einstellung des Verfahrens inhaltlich begründet.
Bis dahin gibt es dann sicher auch ein paar Original – Bild – und Textdokumente von Zeugen “vor Ort”.
Doris Groger von uns allen einen herzlichen Glückwunsch! Ein herzliches Dankeschön allen Freunden, die am Erfolg teilhaben und sich heute mit Doris Groger freuen können – schöner Lohn für nun schon jahrelange tätige Solidarität – durch guten Rat, persönliche Anwesenheit, eindrucksvolle Bilder, aussagekräftige Texte und Weiterverbreitung wichtiger Informationen. Heute war ein guter Tag, sagen wir es weiter, sagen wir es allen!
In diesem Geist sollten wir Pfingsten feiern! Johannes Madeja
Heute erreichte mich folgende Information, welche ich auch hier veröffentliche:
Strafsache Doris Groger, Zwangsanschluß am 10.09.2008 (youtube: Tatort Briesensee), Verhandlung beim Amtsgericht Lübben, Gerichtsstr. 2-3, am Donnerstag, den 9.6.2011, um 10 Uhr
Anklageschrift der Staatsanwaltschaft: gewaltsamer Widerstand, tätlicher Angriff, Widerstand durch Steifmachen, Verstärkung von aktiven Widerstandshandlungen, zu Boden sinken lassen, mit Füßen in Blechen verkeilen, mit Gewalt Arme entreißen, mit Beinen austreten, mit Füßen treten, Hände mehrfach wegreißen, Beamte mit Füßen an den Armen treffen, mit den Beinen strampeln
Doris Groger, 6.6.2011
Am Freitag den 27. Mai 2011 findet um 11:00 Uhr im Sitzungssaal 1, 2.Obergeschoss, eine Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder), Logenstraße 13 statt:
Nelissny ./. Zweckverband “Scharmützelsee – Storkow/Mark”
Interessierte Bürger sind willkommen. Es geht unter anderem um Gebühren für nicht erbrachte Leistungen.
Wather Makes Money
Sendetermin Dienstag, 22.3.2011 um 20:15 Uhr
Wiederholung Donnerstag, 24.3.2011 um 10:05 Uhr auf ARTE
Ein Film von Leslie Franke und Herdolor Lorenz
Eine Koproduktion der Kernfilm mit La Mare aux Canards und Achille du Genestoux, in Zusammenarbeit mit AQUATTAC und ZDF/ARTE, gefördert von der Filmförderung Hamburg-Schleswig-Holstein
Dieser Film ist entstanden, weil viele Menschen ihn wollten. Hunderte haben das Entstehen dieses Films mit ihrem finanziellen Beitrag unterstützt und das Budget von 115 000 Euro aufgebracht. Viele haben diesen Film bereits gesehen und nun wird er auch bei ARTE zu sehen sein, wunderbar und nicht selbverständlich.
Wir danken ARTE, dass dieser Film gesendet wird.
Strafsache Familie Groger, Zwangsanschluß am 10.09.2008 (youtube: Tatort Briesensee), Verhandlung beim Amtsgericht Lübben, Gerichtsstr. 2-3, gegen Paul Groger am Mittwoch, dem 19.01.2011
Anklageschrift der Staatsanwaltschaft: 1. a) Beleidigung durch Kundgabe der Missachtung und Nichtachtung der Ehre anderer b) versucht zu haben, andere Personen zu misshandeln 2. Einem Amtsträger, der zur Vollstreckung von Gesetzen, Rechtsverordnungen, Urteilen, Gerichtsbeschlüssen oder Verfügungen berufen, bei der Vornahme einer solchen Diensthandlung mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt Widerstand geleistet zu haben, auf den Boden fallen lassen, von den Vollzugsbeamten … an Armen und Beinen zum Transportwagen verbringen lassen – 1310 Js 42034/08 Hauptverhandlung wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, versuchte Körperverletzung, Beleidigung – 40 Ds 1310 Js 33126/08(110/09)
Paul Groger saß auf dem Hausdach und stellte Öffentlichkeit her, indem er alles über mehrere Stunden filmte, nachdem ab um 6 Uhr früh alle Zufahrtsstraßen und Feldwege durch die Polizei abgesperrt waren, um die Öffentlichkeit auszuschließen.
Der Termin gegen Doris Groger wurde kurzfristig ohne Angabe von Gründen aufgehoben. Zuvor wurden beide Verfahren verbunden, wobei das Verfahren von Doris Groger führen sollte. Am 14.10.2010 gab es einen Termin, der ebenfalls verschoben wurde.
Anklageschrift der Staatsanwaltschaft: gewaltsamer Widerstand, tätlicher Angriff, Widerstand durch Steifmachen, Verstärkung von aktiven Widerstandshandlungen, zu Boden sinken lassen, mit füßen in Blechen verkeilen, mit Gewalt Arme entreißen, mit Beinen austreten, mit Füßen treten, Hände mehrfach wegreißen, Beamte mit Füßen an den Armen treffen, mit den Beinen strampeln
Doris Groger, 15.Januar 2011
Es ist ein Jammer wenn man den heutigen Artikel im Neuen Deutschland liest. Wo ist dieser Rechtsstaat nur hingekommen? Was sind das für Menschen in den Zweckverbänden, Gerichten und in der Politik die sowas zulassen? Wo sind wir in Deutschland nur hingekommen?
Zum Artikel: In Haft wegen einer Wasseruhr, die er nicht hat?,14.12.2020 Neues Deutschland
Da soll ein Mann wegen einer Wasseruhr, die der Zweckverband selbst hat ausbauen lassen, aber trotzdem eine Grundgebür dafür berechnet, in Zwangshaft genommen werden. Und dabei geht es hier dem Artikel nach um 295 Euro. 295 Euro die es offensichtlich wert sind jegliches menschliches Handeln hinter sich zu lassen.
Wie geht es Menschen die sowas veranlassen wenn sie morgens in den Spiegel schauen? Welche Argumente bringen solche Menschen wenn Sie ihren bekannten, Verwandten oder Kindern von Ihrer Arbeit, von Ihren täglichen Errungenschaften, erzählen? Was sind das für Menschen die gerade zu Weihnachten so etwas machen?
Kann man mit so einer Last leben? Kann man sich selbst sowas verzeihen? 10 Tage vor Weihnachten?
Ein Jahr ist Eberhard Paul nun nicht mehr unter uns. Er fehlt uns sehr. Besonders fehlt er natürlich seiner Frau Dietgard, die inzwischen ein neues zu Hause in Dresden gefunden hat. Wir grüßen sie von dieser Stelle und wüschen ihr, daß sich ihr Gesundheitszustand weiter stabilisiert.
Einige Leser werden Fragen: “Wer ist Eberhard Paul? Wer war Eberhard Paul?” Freunde, die westlich der Elbe wohnen haben ihn ja vielleicht nicht kennengelernt.
Eberhard war ein durch und durch naturverbundener Mann. Sparsamer Umgang mit Energie und Wasser, Vermeidung von Abfall und Verwertung/ Weiternutzung vieler Dinge, die in unserer Wegwerfgesellschaft auf dem Müll landen, waren für ihn Selbstverständlichkeiten. Das war auch sein Beruf, die Grundlage seiner Erwerbstätigkeit.
Eberhard war auch ein Mann mit einem ausgeprägten Sinn für Gerechtigkeit und Gesetzestreue. Er war einer, der sich engagiert und qualifiziert gegen Unterdrückung und Ausplünderung von Bürgern durch die Behörden und gegen Rechtsbeugung durch Gerichte gewehrt hat. Er hat Mißstände schonungslos angeprangert. Seine Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten im richtigen, erfolgversprechenden Umgang mit Behörden und Gerichten waren zunehmend gefragt. Vieles konnte man erfahren, wenn man nur die Internetseite “Paul-aus-Petershagen” aufschlug.
In einem Staat, jedoch, in dem Rechtsbeugung und Behördenterror gegen Bürger, angeblich im Namen des Rechts, zunehmen, mußte seine aufrechte Haltung zur Konfrontation mit der Administration führen. Ein ganz “normaler” Zwangsvollstreckungstermin zur Erzwingung von Zahlungen, für die es gar keine Leistung gab unter polizeilicher Gewalt – unterstützt durch einen nicht einmal unterschriebenen Haftbefehl mit dem Ziel der Erzwingungshaft – hat ihn so stark belastet, daß er wenig mehr als eine Stunde nach Abzug der Vollstrecker bei der Arbeit am Rechner zusammengebrochen ist. Es ist nicht gelungen, ihn wieder zu beleben.
Die Zustände, die Eberhard angeklagt und angeprangert hat und an denen er schließlich zerbrochen ist, haben sich nicht geändert. Im Gegenteil! Der Kampf gegen die Administration der Gesetzlosen, die angeblich im Namen des Rechts nach wie vor das Recht beugen und Gesetze brechen, ist härter geworden und hat weitere Opfer gefordert. Einer unserer langjährigen Aktivisten aus Eisenhüttenstadt ist am Ende seiner Kräfte. Er hat – noch rechtzeitig im Interesse seiner weiteren Gesundheit – vorerst das Handtuch geworfen. Er kann und will nicht mehr in der ersten Reihe stehen. Wir müssen das akzeptieren.
Ein weiterer unerschrockener und konsequenter Kämpfer für unsere Sache aus Storkow ist nicht mehr dazu gekommen, das Handtuch zu werfen. Zu groß war auch für ihn die psychische Belastung. Er hat einen Schlaganfall erlitten, sitzt nun im Rollstuhl und bedarf der Pflege.
Es darf nicht sein, daß diese Anzeige “im Sande verläuft”!
Der gute Rat, den uns Eberhard geben konnte und gegeben hat, sein Beispiel, das fehlt uns allen und es fällt uns schwer, seinen Platz, der ja nun leer ist, wieder auszufüllen.
Wir können feststellen, daß trotzdem der Kampf weitergegangen ist und daß es sogar Erfolge gegeben hat. Die Strafanzeige gegen Plenzkes aus Rauen ist mit einem Bilderbuchfreispruch vom Tisch. Ein großer Erfolg für Barbara und natürlich auch für ihren Rechtsanwalt, der mutig und konsequent “durchgezogen hat”. Auch Doris Groger hält nach wie vor tapfer durch. Diese beiden Frauen sind hier stellvertretend genannt für noch eine lange Reihe von Namen, die nach wie vor den Verbänden und den Gerichten die Stirn bieten. Wir wünschen ihnen, daß ihre Kraft nicht nachläßt und immer wieder nachwächst.
Gleichzeitig stellen wir fest, daß die Zweckverbände immer dreister werden. Sowohl bei den Gebühren als auch bei Beiträgen werden den Bürgern Daumenschrauben angelegt und es wird kräftig gedreht. Das hat zur Folge, daß überall im Land, besonders dort, wo es um sog. Altanschließerbeiträge geht, eine kraftvolle Bürgerbewegung entstanden ist.
Wir stellen weiter fest, daß die Saat, die auch Eberhard Paul zu verdanken ist, langsam aufgeht. Es gibt erste Anzeichen dafür, daß die Landesregierung zu begreifen beginnt, daß sie sich mit ihrer bisherigen Politik in einer Sackgasse befindet. Noch haben wir den Durchbruch nicht erreicht, zu stark ist die Position der Lobbyverbände. Aber sie stehen schon mit dem Rücken an der Wand und sie haben längst erkannt, daß sie so nicht weitermachen können. Die gute Sache der Bürger, nachhaltiger Umgang mit allen Ressourcen eigenverantworliches, vernünftiges und naturnahes Handeln finden zunehmend Platz in den Medien. Irgendwann wird auch die Regierung umdenken und umsteuern müssen.
Diejenigen, die immer nur am Bürger verdienen und ihn ausbeuten wollen haben in Menschen wie Eberhard Paul ihren Haupfeind ausgemacht. Der erbarmungslose, menschenverachtende Kampf gegen ihn hat ihn das Leben gekostet. Das war ein zu hoher Preis. An seinem Sarg haben wir ihm versprochen, den Staffelstab, den er fallenlassen mußte, aufzunehmen und weiterzutragen. Das haben wir getan und wir werden es weiter tun.
In der Hoffnung, daß viele sich tatkräftig diesem versprechen anschließen werden
Viele Grüße Johannes Madeja aus (der) Schorfheide
In bisher nicht dagewesenem Ausmaß hat RBB in seinem Magazin KLARTEXT am 10.11.2010 um 22:15 Uhr wieder einen Bericht über die Abwasserthematik in Brandenburg gesendet. Darum verdient dieser Beitrag hier Erwähnung. Zu diesem Bericht kann man dem RBB und dem Berichtersteller nur gratulieren und danken dass der Sendeplatz dafür geschaffen werden konnte.
Wer ganz genau hingehört hat, konnte Kritik an der Landesregierung durchaus wahrnehmen. Etwas erschreckend ist allerdings, dass die Umweltministerin des Landes Brandenburg plötzlich keinen Fall mehr kennen will bei dem es im Land Brandenburg Probleme geben soll. Ausgerechnet die Ministerin gehört der Partei an, die sich noch vor der Landtagswahl für die nachhaltige und ökologische Nutzung von Wasser im Land Brandenburg eingesetzt hat. Die Linke ist die Partei die vor der Wahl damit geworben hatte dieses Thema im Landtag auf die Tagesordnung zu bringen. Eigentlich ist es naiv zu erwarten dass die Politik mal zu ihren Versprechen steht.
Ich kenne mindestens einen Fall in dem das Thema in einer menschlichen Tragödie endete und so viele die so kurz davor stehen. Schade dass Politik sich immer mehr von Menschen distanziert, die Menschen für die Sie eigentlich geschworen hatte sich einzustehen. Allerdings klingt in dem Beitrag auch der Grund für dieses Verhalten an, die Lobby!
Es bleibt zu hoffen dass der RBB an dem Thema in der Qualität dran bleibt, denn es sind so viele Tatsachen noch unausgesprochen geblieben, leider zeigt der Beitrag nur die Spitze des Eisberges. In diesem Zusammenhang ist dem RBB der Film “Water Makes Money” wärmstens zu empfehlen!
Der Beitrag ist als Video 7 Tage lang auf der Seite des RBB verfügbar und ist auf jeden Fall sehenswert:
Schon länger veröffentlicht, habe ich erst heute durch einen Hinweis den folgenden Dokumentarfilm im Internet gefunden.
Er zeigt auf beeindruckende Weise den Unsinn deutscher Verwaltung.
Stuttgart21 lässt grüßen … man muss hier nur leider sagen, dass Briesensee schlimmer ist als Stuttgart21, denn hier werden sogar demokratisch gefasste Beschlüsse der Gemeinde Briesensee übergangen.
Der Schauplatz in Briesensee ist kleiner, hat man den Eindruck, jedoch beim Ansehen des Filmes wird deutlich dass Briesensee in keiner Weise der Brisanz Stuttgarts unterlegen ist.
TEIL 1:
TEIL 2:
Diesen offenen Brief sendete ein ARD-Korrespondent an die Bundeskanzlerin, als diese die neuesten Sparpläne mit dem Kommentar:
“Wir haben jahrelang über unsere Verhältnisse gelebt” vorstellte.
Der Brief ist zwar nicht zum Thema direkt, kann aber indirekt auch als treffend auf unser Wasser- und Abwasserthema verstanden werden.
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Wer lebt denn hier über seine Verhältnisse?
Von Stephan Ueberbach, SWR, ARD-Hauptstadtstudio
Liebe Bundesregierung, sehr geehrte Frau Merkel,
wen meinen Sie eigentlich, wenn Sie sagen, wir hätten jahrelang über unsere Verhältnisse gelebt?
Ich jedenfalls habe das nämlich ganz sicher nicht getan. Ich gebe nur das Geld aus, das ich habe. Ich zahle Steuern, bin gesetzlich krankenversichert und sorge privat für das Alter vor.
Ich habe mich durch Ihre Abwrackprämie nicht dazu verlocken lassen, einen überflüssigen Neuwagen zu kaufen, ich bin kein Hotelier und kein Milchbauer. Und “Freibier für alle” habe ich auch noch nie verlangt.
Wer war wirklich maßlos?
Meinen Sie vielleicht die Arbeitslosen und Hartz IV-Bezieher, bei denen jetzt gekürzt werden soll? Meinen Sie die Zeit- und Leiharbeiter, die nicht wissen, wie lange sie ihren Job noch haben?
Oder meinen Sie die Normalverdiener, denen immer weniger netto vom brutto übrig bleibt? Haben die etwa alle “über ihre Verhältnisse” gelebt?
Nein, maßlos waren und sind ganz andere: Zum Beispiel die Banken, die erst mit hochriskanten Geschäften Kasse machen, dann Milliarden in den Sand setzen, sich vom Steuerzahler retten lassen und nun einfach weiterzocken als ob nichts gewesen wäre.
Mehr Beispiele gefällig?
Zum Beispiel ein beleidigter Bundespräsident, der es sich leisten kann Knall auf Fall seinen Posten einfach hinzuwerfen – sein Gehalt läuft ja bis zum Lebensende weiter, Dienstwagen, Büro und Sekretärin inklusive.
Zum Beispiel die Politik, die unfassbare Schuldenberge aufhäuft und dann in Sonntagsreden über “Generationengerechtigkeit” schwadroniert. Die von millionenteuren Stadtschlössern träumt und zulässt, dass es in Schulen und Kindergärten reinregnet. Die in guten Zeiten Geld verpulvert und in der Krise dann den Gürtel plötzlich enger schnallen will, aber immer nur bei den anderen und nie bei sich selbst.
Liebe Frau Bundeskanzlerin, nicht die Menschen, sondern der Staat hat dank Ihrer tätigen Mithilfe möglicherweise über seine Verhältnisse gelebt. Ganz sicher aber wird er unter seinen Möglichkeiten regiert.
Mit – verhältnismäßig – freundlichen Grüßen,
Ihr Stephan Ueberbach
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Das Amtsgericht Fürstenwalde hat am 01.09.2010 Barbara und Thomas Plenzke am zweiten Verhandlungstag vom Vorwurf des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte freigesprochen. Man erlebte in der Verhandlung einen leicht verunsicherten aber sehr auf den Punkt konzentrierten Richter und der Punkt um den es ging waren ausschließlich die Ereignisse des 27.05.2008. Diskussionen um Hintergründe und im wesentlichen auch der Vorgeschichte schienen für den Richter uninteressant und wurden stets abgeblockt. Auch der, diesmal erschinene, Staatsanwalt war sehr auf den 27 Mai 2008 festgelegt. Erinnert man sich an die Verhandlung im März waren auch noch Punkte wie Gewalt, Körperverletzung und eine “Menschenkette” auf der Tagesordnung. Man stellte aber sehr schnell fest, dass diese Anklagepunkte scheinbar stillschweigend, wahrscheinlich im Ergebnis der letzten Verhandlung, fallen gelassen wurden, in der neuen Anklageschrift war davon keine Rede mehr.
Die gesamte Verhandlung nahm dieses mal einen ganz anderen Lauf. Es ging sehr wesentlich darum ob das Vorgehen des Zweckverbandes rechtmäßig war oder nicht. Die Zeugenaussage des damaligen Anwalts der Familie jedenfalls stellte ein anderes Bild dar, es wurde wieder in Erinnerung gebracht dass der Zweckverband und die Plenzkes bei einem dem 27.05.2008 voran gegangenen Meditationsgespräch einen Vertrag geschlossen hatten. Der damalige Anwalt sagte ebenfalls aus, dass der Zweckverband gewusst habe dass am 27.05.2008 nur noch der Anschluss abgenommen werden musste, der Zweckverband aber offensichtlich an Eskalation durch Provokation interessiert war. Das Handeln des Zweckverbandes bezeichnete er als unberechnenbar wie die Reaktion einer “Black Box”, so berichtetet er von einer dem Zweckverband angezeigten Erkrankung, die dieser dan ausnutzte eine Vollstreckung bei den Plenzkes nur 30 Minuten vorher anzukündigen und dass obwohl der Zweckverband wusste dass die Rechtsvertretung der Plenzkes krank war.
Der Zweckverband sollte den Plenzkes mehrere technische Lösungswege vorschlagen wie der vorläufige Anschluss an den öffentlichen Abwasserkanal erfolgen kann und die Plenzkes sollten dann eine dieser Varianten wählen und umsetzen. Der Zweckverband wollte im Gegenzug sämtliche Vollstreckungsmaßnahmen aussetzen und die Abnahme des Anschlusses abwarten.
Mit diesem Hintergrund kam es dann zum 27.05.2010, warum der Zweckverband abweichend von der vertraglich niedergeschriebenen Vereinbarung wieder von einer Vollstreckung ausging, lies der Richter ungeklärt. Auch ob der Zweckverband rechtmäßig handelte wollte der Richter nicht entscheiden. Er stellte abschließend fest das der Vorwurf des Zweckverbandes, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, wohl nicht so zutreffend war, wie sich der Zweckverband das erhofft hatte und sprach die Eheleute frei.
Der Zweckverband glänzte an diesem Tag mit Abwesenheit, selbst die geladenen Zeugen vom Zweckverband ließen sich entschuldigen.
Barbara Plenzke war am Ende froh dass die Wahrheit ans Licht gebracht werden konnte, sie hatte stets ihre Unschuld beteuert, die sich letztlich auch bestätigt hat.
Erprobung neuer Konzepte im Land Brandenburg?
Lesen Sie weiter unter:
In der Ausgabe der Beeskower Zeitung vom 31.07.2010 wendet sich der Verband Deutscher Grundstücksnutzer VDGN an die Zeitung um die Bürger über die Art und Weise zu informieren mit der sich der Wasser- und Abwasserzweckverband Scharmützelsee- Storkow/Mark (WAS) gegen rechtstaatliche Mittel zur wehr setzt.
Lesen Sie mehr unter “Hat der WAS was zu verbergen?” in der Beeskower Zeitung vom 31.07.2010 auf Seite 4
Aktueller Spendenstand 108.512,03 €
Deadline zur Finanzierung des Films (115.000€): 24.05.2010
Mehr Details zum Projekt und zu Spendenmöglichkeiten finden Sie unter: http://www.watermakesmoney.com
Kurzbericht von einer Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (ehem. Dimitroff-Museum) am 31.März 2010, 11.00 Uhr
Teilbefreiung vom Benutzungszwang bei Trinkwasser oder darf man seine Wäsche mit Wasser aus dem eigenen Hausbrunnen waschen?
Jeder auch nur mittelmäßig begabte Bürger wird diese Frage sofort mit “ja” beantworten. Wie kommt so ein Thema vor das Bundesverwaltungsgericht?
Die Eheleute N. hatten per Klage vor dem Verwaltungsgericht gegen den Zweckverband Bischofswerda-Röderaue eine Teilbefreiung vom Benutzungszwang erstreiten wollen. (meine Frage: warum das? – ein Benutzungszwang für die Trinkwasserleitung ist doch gar nicht durchsetzbar! – ist bis heute nicht beantwortet. Dazu mehr am Ende des Berichts) Der Zweckverband hatte in den ersten beiden Instanzen keinen Erfolg, d.h. sowohl das Verwaltungsgericht als auch das Oberverwaltungsgericht haben die o.a. Frage auch mit “ja” beantwortet. (meine zweite Frage, warum das BundesVG die Berufung in einer solch trivialen Angelegenheit überhaupt angenommem hat, ist leider auch nicht beantwortet – dazu aber ein Hinweis weiter unten)
Die Verhandlung fand in dem sonst menschenleeren Gebäude des vormaligen Reichsgerichts – einem veritablen Protzbau – statt. Das Podium war mit 5 (in Worten fünf) Richtern besetzt (drei Frauen, zwei Männer) Vorsitzender Gödel, Dr.Heimburg, Dr. Deiseroth, Dr. Hauser und Dr. Held-Daab
Eingangs stellt Herr Gödel klar, daß es in der Verhandlung ausschließlich darum geht, ob in den Vorinstanzen Bundesrecht verletzt wurde. Danach begann die Verhandlung, die im wesentlichen aus einem Dialog zwischen Herrn Gödel und dem Anwalt des Zweckverbandes, Herrn Schulz, Kanzlei Peters und Partner, Dresden bestand.
Die Position des Gerichts: Es muß im Haus einen Trinkwasseranschluß geben. Eine weitere, zusätzliche Wasserquelle ist zulässig. Diese muß keine Trinkwasserqualität liefern, der Nachweis ist nicht erforderlich. Die Verwendung des Wassers aus dieser Quelle geschieht ausschließlich in Eigenverantwortung der Nutzer.
Dabei stützt sich das Gericht auf die (Bundes-) Trinkwasserverodnung (TrWVO), insbesondere §§ 2 und 3 – allgem. Bedingungen der Wasserversorgung, § 7,1- allg. Befreiungsregelungen und § 7.2 – Teilbefreiung.
Die Position des Zweckverbandes: Das Wäschewaschen ist menschlicher Gebrauch von Wasser. Dazu ist, insbesondere aus hygienischen Gründen, jedenfalls Trinkwasserqualität erforderlich. Es besteht kein Anspruch auf Befreiung/ Teilbefreiung.
Die Frage des Gerichts, wo denn das gesetzlich geregelt ist, konnte Herr Schulz natürlich nicht beantworten. Er wiederholte statt dessen seinen Standpunkt. Das Gericht stellte in diesem Zusammenhang klar, daß als einziges Kriterium für die Möglichkeit einer Teilbefreiung vom Benutzungszwang die wirtschaftliche Zumutbarkeit in Frage käme. Die spielt jedoch hier keine Rolle. Andere Kriterien sind ausgeschlossen.
In der Folge wiederholten beide Seiten gebetsmühlenartig immer wieder ihre Standpunkte. Kurzzeitig kamen zwei Richterinnen und auch der Anwalt der Frau Daniela N. – Kanzlei Rössl & Pöttgen, Chemnitz – zu Wort. Es sprach auch, im Sinne des Zweckverbandes, ein “Vertreter des Bundesinteresses beim BundesVG” (entspr. Aushang) der – in Richterrobe – neben dem Anwalt des Zweckverbandes an der Verhandlung teilnahm. Ich schließe daraus, daß sich der Standpunkt des Zweckverbandes mit Bundesinteressen deckt. Anders kann ich die Präsenz dieses Mannes nicht werten.
Eine Annäherung der Standpunkte war nicht zu erkennen. Schließlich schloß Herr Gödel die Erörterung der Regelungen der Trinkwasserverordnung und es kam zur Erörterung der EU-Richtlinie 98/83 EG vom 03. Nov.1998.
Herr Schulz vertrat für den Zweckverband die Auffassung, daß diese Richtlinie seine Auffassung stützt, wonach im Falle menschlichen Gebrauchs von Wasser, wozu das Wäschewaschen gehört, jedenfalls Trinkwasser erforderlich, also eine Teilbefreiung nicht möglich ist. Herr Gödel gab die genau gegenteilige Meinung des Gerichts und der Gegenpartei zu Protokoll. Beide Parteien wiederholten mehrfach ihre Standpunkte, wobei das Gericht unterstrich, daß die deutsche TrWVO die EU-Richtlinie korrekt umsetzt. Lediglich die Beeinflussung der Trinkwasserqualität durch die jeweilige Hausinstallation liegt nicht in der Verantwortung der Mitgliedstaaten.
Herr Schulz beharrte auf dem mehrfach wiederholten Standpunkt des Zweckverbandes und gab zu Protokoll, daß der Verband entschlossen ist, vom EU-Gerichtshof überprüfen zu lassen, ob die deutsche TrWVO mit der EU-Richtlinie vereinbar ist.
Herr Gödel schloß die Verhandlung mit der Bekanntgabe des Streitwerts: 5000 € und der Mitteilung, daß das Urteil am Nachmittag gegen 16.00 verkündet wird.
Im Anschluß an die Verhandlung habe ich versucht, mit Frau N. ein Gespräch zu führen. Dazu habe ich mich vorgestellt und mich als privaten Interessenten und Mitglied der Bürgerbewegung aus dem Land Brandenburg zu erkennen gegeben. Ich war dann überrascht, daß Frau N. – sie hat sich nicht vorgestellt – meine Bitte brüsk abwies und nach meiner ersten Frage zur Ermächtigungsgrundlage des Verbandes und zum Grund für die Klage den Saal verließ mit der Bemerkung, sie sei keine Juristin.
Zwischenzeitlich hatten auch alle anderen Zuhörer, ca. 10 mir namentlich nicht bekannte Personen, das Gebäude verlassen, so daß es auch nicht zu einem Gespräch mit einem oder mehreren Zuhörern kam. Ich habe daraus geschlossen, daß die Eheleute N. nicht, auch nicht im weiteren Sinn, zur Bürgerbewegung gehören und offenbar an entsprechenden Kontakten auch nicht interessiert sind.
Johannes Madeja, Schorfheide
für Wasser in Bürgerhand (W!B)
Die entsprechende Information kann beim B.Verw.G unter Tel.-Nr. 0341 20070 zum Aktenzeichen 8 C 16.08 abgefragt werden.
In der Strafsache gegen Barbara und Thomas Plenzke wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, ist heute im Amtsgreicht Fürstenwalde nach 5 Stunden die Verhandlung durch die Vorsitzende abgebrochen worden. Es ist davon auszugehen, dass ein neuer Termin anberaumt wird, bei der die Verhandlung fortgesetzt wird und weitere Zeugen vernommen werden. Wer der Verhandlung vorsitzt ist offen.
Prozess ausgesetzt gegen „Abwasserrebellen“, Nordkurier 30.03.2010
Abwasserstreit ohne Ende , MOZ 29.03.2010
Abwasser-Rebellen von Gericht, RBB-Online – Brandenburg aktuell 29.03.2010
Am Montag den 29.03.2010 findet die Verhandlung in der Strafsache gegen Barbara und Thomas Plenzke wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte statt.
Der Ort der Verhandlung ist das Amtsgericht Fürstenwalde:
Amtsgericht Fürstenwalde
Eisenbahnstraße 8
15517 Fürstenwalde
Saal 210
Beginn 09:00 Uhr
Es ist der alte, ungleiche Kampf zwischen Kritik und Schöpfung, Wissenschaft
und Kunst, wobei jene immer recht hat, ohne daß jemand damit gedient wäre,
diese aber immer wieder den Samen des Glaubens, der Liebe, des Trostes und
der Schönheit und Ewigkeitsahnung hinauswirft und immer wieder guten Boden
findet. Denn das Leben ist stärker als der Tod und der Glaube ist mächtiger
als der Zweifel.
Hermann Hesse, Unterm Rad
Die Trauerfeier findet am Dienstag, 8. Dezember um 14 Uhr in Petershagen statt.
Die Sendung ZDF.reoprter im ZDF widmet sich wieder dem Thema Abwasser, zu sehen am 29.10.2009 ab 21 Uhr ist der Beitrag “Ärger ums Abwasser – Streit zwischen Bürgern und Behörden”
Link zur Sendung unter www.zdf.de
Der ZVWA Fürstenwalde kennt kein Handeln mit Augenmaß. Es geht also weiter im Kapitel Plenzke. Der ZVWA legt die Hürde nun drastisch höher! Diesmal in Form eines Kostenersatzbescheides (KE/0002/09 – PDF Dokument 2,25 MB). Die Kosten setzt der ZVWA nun auf
26.288,30 Euro
fest, Kosten mit denen ein normaler Bürger so niemals rechnen würde. Blicken wir nun noch einmal zurück ins Jahr 2008: In diesem Jahr terrorisiert der ZVWA die Familie Plenzke und belagert das Haus eine Woche lang. Erst das Eingreifen der Polizei bringt den ZVWA dazu diese Vollstreckung auszusetzen. Familie Plenzke erklärt sich damit einverstanden eine 2. Verbindung zwischen Grube und Revisionsschacht selbst herzustellen. Diesen Anschluss stellt die Familie schließlich her. (Hinweis: Anschlussrohr auf dem Grundstück seit 1999 in 2,3m Tiefe vorhanden, Revisionsschacht Anfang 2007 gesetzt, ZVWA verweigert Abnahme, Bußgeldverfahren durch ZVWA eingeleitet, Androhung Bußgeld in Höhe von 2000 Euro, weitere Klärung durch Ersatzmaßnahmen und Zwangsgeldern nicht möglich)
Die Abnahme durch den ZVWA kommt jedoch nicht zustande, da der ZVWA abweichend vom Meditationsgespräch bei der Polizei immer neue Forderungen stellte.
Am 10.09.2008 rückte der ZVWA, in Abwesenheit der Familie, mit Schlüsseldienst, Polizei und 5m langer Leiter an und betrat das Grundstück und die Wohnung der Familie Plenzke. Die eigentliche zwangsweise Herstellung des Anchlusses beschränkte sich auf das suchen nach einem Verlängerungskabel, versorgens der 2. Pumpe mit Strom und dem zerstören der 1.Pumpe.
Jetzt dokumentiert der ZVWA Kosten von über 14000 Euro für die rechtliche Betreuung durch die Rechtsanwaltskanzlei Zarzycki & Hornauf. Interessant wäre was ein Anwalt rechtlich berät, wenn es zum Beispiel um das einschalten einer Pumpe geht! Es muss schon eine tolle Beratung sein, wenn diese 14000 Euro kostet. Nun ist die Familie Plenzke erneut gezwungen Anwälte einzuschalten um sich gegen diese Willkür zu wehren.
Lassen Sie diese Willkür nicht zu, protestieren Sie gegen solch menschenunwürdiges Handeln der Zweckverbände!
Darum rufen Steffi und Lysan Plenzke erneut zu Spenden auf. Ihre Spende als persönliche Unterstützung können Sie auf das folgende Konto überweisen:
Kontoinhaber: Steffi Plenzke
Kontonummer: 666 32 65
Bankleitzahl: 660 90 800
Bank: BBBank eG, Berlin
Stichwort: “Spende Rettung Projekt Rauen”
Unter dem Hintergrund der Sendung im Deutschlandfunk Ab in den Kanal? – Abwasserentsorgung auf dem Prüfstand Nachhöhren (mp3 Datei) vom 28.05.2009 10:10 Uhr wurde ein Forum unter http://abwasser-marsch.blogspot.com/ eingerichtet. Dieses Forum dient der Meinungsergründung über die Sendung, über kommunale Entsorgungspolitik in Deutschland und die Frage was ist besser zentral oder dezentral.
Auch hier ist wieder mitdiskutieren angesagt, es wird interessant!
Ohne Zweifel ist das Grundgesetz eines der wichtigsten unserer Gesetze, aber schützt es auch unsere Grundrechte? Das Grundgesetz allein ist leider keine Garantie mehr dafür. Auch das Grundgesetz allein konnte Briesensee 2008 nicht verhindern. Das Grundgesetz braucht zusätzlich Menschen die es schützen und die dessen Einhaltung auch durchsetzen. Solange das nicht gewährleistet ist bringt auch das Grundgesetz nicht viel, das müssen die Bürger erkennen.
Dazu brauchen wir einen Rechtsstaat der nicht der Lobby hörig ist.
Als ich heute auf den folgenden Beitrag im Internet gestoßen bin, fiel mir nichts mehr ein. In der Schule hätte man in einer Klausur die Note 6 erhalten für eine Antwort die so am Thema vorbei geht. Was sitzen in Potsdam eigentlich für Politiker im Landtag?
Ist sozialkompetentes Verhalten eigentlich operativ entfernbar oder kommen Politiker ohne so was auf die Welt?
Bravo Herr Woidke!
Hoffentlich erkennen die Brandenburger endlich wer eine Wiederwahl auf keinen Fall verdient hat.
Direktzu Dietmar Woidke – Erpressung und Drohung vom Abwasserverband WAS
Staubsaugervertreter vertreten auch nicht die Rechte der Staubsauger, sie verkaufen sie!
21.03.2009
Der WAS – Scharmützelsee / Storkow Mark gibt in der Märkischen Oderzeitung bekannt, in der Kalenderwoche 13 und 14 sämtliche Rohrleitungsnetze zu spülen, gleiches tun zur Zeit auch viele weitere Zweckverbände im Land.
23.03.2009
Im RBB Brandenburg aktuell wird der Beitrag “Kampf gegen Asseln im Trinkwasser” gesendet. Video auf RBB-Online.de
24.03.2009
Im Hörfunk des Landes Brandenburg vernimmt man, dass es Beweise dafür gibt, dass die Versorgungsnetze der Wasserversorger in Berlin und Brandenburg mit Asseln und Algen befallen sind.
24.03.2009
In der Märkischen Allgemeinen Zeitung wird der Artikel “Asseln kamen aus Falkensee – Ursache für Trinkwasserbelastung mit „hoher wissenschaftlicher Sicherheit“ geklärt” veröffentlicht.
Im Zeitungsartikel in der MAZ fällt vor allem folgender Satz des Verbandsvorstehers des WAH auf:
An 22 Stellen wurden 80 Asseln gefunden. „Das heißt woanders liegt man drüber oder auch drunter, aber darüber sprechen die meisten Versorger nicht“, so Seelbinder.
Ins Bild passt auch folgende Übersicht der UNESCO mit der Platzierung der Länder bezüglich der Wasserqualität, dort befindet sich Deutschland nur auf Platz 57.
Es ist ernsthaft zu bezweifeln ob die Zweckverbände die Verbraucher korrekt über ihre Wasserqualität informieren oder ob diesen nur unvollständige Daten vorgelegt werden die keine Grenzwerte über- oder unterschreiten?
Eine Chronologie der Abläufe:
17.05.1993
1. Beitragssatzung des ZVWA Fürstenwalde wird von der Verbandsversammlung beschlossen und tritt mit Veröffentlichung am 30.09.1993 in Kraft.
17.12.1997
2. Beitragssatzung des ZVWA Fürstenwalde wird von der Verbandsversammlung beschlossen und tritt einen Tag nach der Veröffentlichung am 17.01.1998 in Kraft.
27.06.2000
Der Landrat des LOS stellt fest, dass der ZVWA Fürstenwalde zum 07.12.1991 rückwirkend entstanden ist.
21.07.2000
An die Postadresse von Thomas Plenzke erhalten die Eheleute Plenzke einen Bescheid über die Festsetzung eines Abwasseranschlussbeitrages (PDF-Dokument 524 kB) in Höhe von 11.500,00 DM. Gegen diesen Bescheid schlägt die Familie den Widerspruchs- und den Klageweg ein.
Zur selben Zeit erhalten viele Bürger im Verbandsgebiet des ZVWA Fürstenwalde solche Bescheide auf derselben Berechnungsgrundlage und zahlen.
13.03.2001
Aufgrund der zurzeit fehlenden Rechtsgrundlage hebt der ZVWA Fürstenwalde den Bescheid vom 21.07.2000 gegen die Eheleute Plenzke auf. (Abhilfebescheid PDF-Dokument 294 kB)
30.03.2001
Das Verwaltungsgericht beschließt das Verfahren gegen den ZVWA Fürstenwalde einzustellen (1 K 134/01 PDF-Dokument 514 kB), da dar ZVWA Fürstenwalde den Kläger durch Rücknahme des beklagten Bescheides klaglos gestellt hat.
Diese Strategie des ZVWA Fürstenwalde findet auf alle weiteren Verfahren Anwendung, da sie kein Urteil zur Folge hat.
In der Folgezeit hebt das Verwaltungsgericht mehrere Beitragsbescheide auf die sich auf, die Satzung vom 17.12.1997 stützen, da diese Satzung Fehler enthält.
30.05.2001
3. Beitragssatzung des ZVWA Fürstenwalde wird von der Verbandsversammlung beschlossen. Die Satzung sollte eine Rückwirkung bis zum 01.05.1994 enthalten. Diese Satzung wurde vom Verwaltungsgericht beanstandet.
31.01.2002
4. Beitragssatzung des ZVWA Fürstenwalde wird von der Verbandsversammlung beschlossen. Die Satzung sollte eine Rückwirkung bis zum 01.05.1994 enthalten. Diese Satzung wurde vom Verwaltungsgericht beanstandet.
16.07.2002
5. Beitragssatzung des ZVWA Fürstenwalde wird von der Verbandsversammlung beschlossen. Die Satzung sollte eine Rückwirkung bis zum 01.05.1994 enthalten. Diese Satzung beanstandete das Verwaltungsgericht ebenfalls.
25.06.2003
6. Beitragssatzung des ZVWA Fürstenwalde wird von der Verbandsversammlung beschlossen. Die Satzung sollte eine Rückwirkung bis zum 01.05.1994 enthalten und hob die Vorgängersatzungen ausdrücklich auf.
17.10.2003
6. Beitragssatzung des ZVWA Fürstenwalde wird veröffentlicht.
01.12.2003
Das Verwaltungsgericht Frankfurt Oder stellt in einem Parallelverfahren fest, dass der ZVWA 12 Millionen Quadratmeter Fläche in der Kalkulation nicht mit berücksichtigt hat. Dies hatte zur Folge, dass alle beklagten Bescheide durch den ZVWA erneut aufgehoben werden mussten. Bürger die gegen die Bescheide geklagt hatten erhalten neue Bescheide, alle anderen erhalten ihre zu viel gezahlten Beiträge nicht zurück.
05.02.2004
In der Zeitung Blickpunkt erscheint ein Interview mit Gisela Scheibe, der Geschäftsführerin des ZVWA Fürstenwalde. Frau Scheibe hält die Rückzahlung der aufgrund fehlerhafter Beitragssatzungen gezahlten Beiträge der Bürger im Verbandsgebiet als eine Farce, von Rückzahlungsbemühungen hört man später nie wieder etwas.
29.03.2004
Da auch die 6. Beitragssatzung keinen Bestand hatte, ersetzt der ZVWA diese durch eine 7. Beitragssatzung.
14.04.2004
Aufgrund von Verfahrensfehlern folgt die 8. Beitragssatzung.
02.11.2004
9. Beitragssatzung des ZVWA Fürstenwalde wird von der Verbandsversammlung beschlossen und hebt alle Vorgängersatzungen auf, diese Satzung wird am 08.11.2004 veröffentlicht. Diese Satzung enthält nun nur noch eine Rückwirkung bis 01.04.2004.
04.01.2005
Der ZVWA Fürstenwalde hebt einen an Thomas Plenzke adressierten Bescheid von vom 26.06.2001 (PDF-Dokument 296 kB) erneut auf.
04.01.2005
Barbara Plenzke erhält in separater Post einen Bescheid über die Festsetzung eines Herstellungsbeitrages (PDF-Dokument 600 kB) in Höhe von 2283,40 Euro.
27.01.2005
Das Verwaltungsgericht beschließt, das Verfahren gegen den ZVWA Fürstenwalde einzustellen da, der ZVWA Fürstenwalde den Kläger durch Rücknahme des beklagten Bescheides am 04.01.2005 erneut klaglos gestellt hat.
04.02.2005
Barbara Plenzke legt Widerspruch gegen den Bescheid vom 04.01.2005 ein.
23.06.2005
Barbara Plenzke erhält einen ablehnenden Widerspruchsbescheid vom ZVWA Fürstenwalde.
25.07.2005
Barbara Plenzke erhebt Klage beim Verwaltungsgericht Frankfurt Oder mit der Begründung, dass der Beitragsanspruch 2004 verjährt sei, da das Grundstück bereits im Jahr 2000 angeschlossen war. Für Familie Plenzke war die Vertrauenswürdigkeit des ZVWA gerade im Hinblick auf die neuerliche Rechtsunsicherheit bezüglich der Altanschließerbeiträge nicht mehr glaubhaft und setzte daher auf ein Urteil bei Gericht.
01.02.2007
Barbara Plenzke beauftragt eine Rechtsanwaltskanzlei die Fragen der Ratenzahlung beim ZVWA zu klären, was der Kanzlei ein halbes Jahr lang nicht gelang, da der ZVWA immerzu mit Ausreden auswich. Der Plan des ZVWA sah etwas Anderes vor.
Barbara Plenzke erstattet bei der Staatsanwaltschaft drei Anzeigen gegen den ZVWA wegen Verdachts der Erschleichung des Titels einer Hausdurchsuchung sowie der Falschbeurkundung, da der ZVWA dem Gericht bescheinigte, dass Frau Plenzke den Zutritt zur Wohnung verweigerte.
09.06.2008
Barbara Plenzke zieht in Rauen aus, um den ZVWA dazu zu bewegen einen Ratenvertrag auszuhändigen. Der ZVWA Fürstenwalde versucht die Vollstreckung in der neuen Wohnung, trifft Barbara Plenzke aber nicht an, da sie auf Arbeit ist. Der ZVWA hinterlässt bei den Eltern von Barbara Plenzke einen Ratenvertrag.
11.06.2008
Die Anwältin von Barbara Plenzke signalisiert dem ZVWA Fürstenwalde, dass Frau Plenzke die Raten zahlen wird.
Barbara Plenzke überweist die erste Rate am selben Tag.
18.06.2008
Zum Zwecke der Pfändung durchsucht der ZVWA die Wohnung von Thomas und Lysan Plenzke in Rauen mit Hilfe der Polizei und der Anwältin des ZVWA. Die mehrmaligen Hinweise von Barbara Plenzkes Anwältin, dass die Schuldnerin, für die der Durchsuchungsbeschluss ausgestellt wurde, nicht mehr hier wohne ignoriert man. Etwas Pfändbares wird nicht gefunden. In einem Fernsehinterview hebt der ZVWA das Angebot des Ratenvertrages wieder auf.
27.01.2009
Der ZVWA Fürstenwalde beantragt die Zwangsversteigerung des Grundstücks von Thomas und Barbara Plenzke wegen der Eintreibung des Herstellungsbeitrages beim Amtsgericht Frankfurt Oder Antrag 1 (PDF-Dokument 546 kB) .
29.01.2009
Das Verwaltungsgericht Frankfurt Oder weist die Klage, gegen den Bescheid über den Herstellungsbeitrag vom 25.07.2005 (5 K 1051/05 PDF-Dokument 4,95 MB), von Barbara Plenzke mit Urteil vom 16.01.2009 als unbegründet zurück. Das Urteil liegt Barbara Plenzke am 03.02.2009 vor.
Der ZVWA beantragt die Zwangsversteigerung also innerhalb der Widerspruchsfrist des Urteils, das hier noch keine Rechtskraft erlangt hat, und versucht damit Tatsachen zu schaffen.
02.02.2009
Der ZVWA Fürstenwalde ändert seinen Antrag und bezieht sich nun nur noch auf den ½ Anteil des Grundstücks von Barbara Plenzke. Antrag 2 (PDF-Dokument 300 kB)
02.02.2009
Das Amtsgericht Frankfurt Oder ordnet die Zwangsversteigerung des ½ Anteils des Grundstücks von Barbara Plenzke an, am 04.02.2009 werden die Plenzkes über die Beschlagnahme ihres Grundstücks informiert. (Beschluss 3 K 8/2009 PDF-Dokument 275 kB)
16.02.2009
Barbara Plenzke zeigt dem ZVWA Fürstenwalde über die von ihr beauftragte Rechtsanwaltskanzlei an, dass Sie umgehend die Restsumme des Herstellungsbeitrags zahlen wird und fordert den ZVWA Fürstenwalde auf, eine Endabrechnung aufzustellen, die auch die von Frau Plenzke bereits gezahlten Raten berücksichtigt.
17.02.2009
Die von Frau Plenzke beauftragte Rechtsanwaltskanzlei erreicht per FAX und telefonisch mehrfach beim ZVWA Fürstenwalde niemanden, der zuständig ist. Weiterhin ist die zu zahlende korrekte Restsumme des Herstellungsbeitrags unbekannt.
18.02.2009
Nachdem eine Endabrechnung über den Herstellungsbeitrag bei der Kanzlei eintraf, zahlte die Tochter Steffi Plenzke den vom ZVWA zuvor ausgewiesenen Restbetrag des Herstellungsbeitrags an den ZVWA Fürstenwalde. Das Geld ist durch einen Spendenaufruf der Töchter der Plenzkes zusammengekommen und soll die Zwangsversteigerung verhindern. Den Medien ist zu entnehmen, dass der ZVWA das Geld erhalten hat, eine Bestätigung erhält Barbara Plenzke nicht.
21.02.2009
Barbara und Thomas Plenzke werden vom Grundbuchamt informiert, dass der ZVWA die Zwangsversteigerung zusätzlich zur Grundschuld ins Grundbuch eintragen ließ, obwohl ein Titel nicht mehr bestehen dürfte.Grundbucheintrag (PDF-Dokument 557 kB)
Bis heute bewilligt der ZVWA die Löschung aus dem Grundbuch nicht, die Kosten für die Löschung aus dem Grundbuch werden wohl Barbara und Thomas Plenzke tragen müssen.
Der ZVWA Fürstenwalde ist offensichtlich weiterhin damit beschäftigt seine Pläne der Zwangsversteigerung nach vorn zu treiben, er ist damit so sehr beschäftigt, dass er der Familie Plenzke in der letzten Woche nicht einmal zeitnah mitteilen konnte, welcher Betrag des Anschlussbeitrages noch offen war. Am 16.02.2009 teilte die von Frau Plenzke beauftragte Rechtsanwaltskanzlei dem ZVWA mit, dass Frau Plenzke unverzüglich den offenen Betrag begleichen werde. Bis 18.02.2009 konnte der ZVWA keine Auskunft über die Höhe der offenen Summe in Form einer Endabrechnung geben, denn Familie Plenzke zahlte zuvor bereits regelmäßig Raten an den ZVWA Fürstenwalde.
Der Zweckverband zeigt sich offensichtlich unbeeindruckt was die vollständige Begleichung des Anschlussbeitrages betrifft, den der ZVWA, wie man der Presse entnehmen kann, erhalten hat. Am 19.02.2009 hat der Zweckverband Fürstenwalde, unter der Federführung von Marion Günther, der Vollziehungsbeauftragten des Verbandes, die Zwangsversteigerung ins Grundbuch von Barbara und Thomas Plenzke eingetragen ( Grundbuch.pdf – 557 kB).
Nach dem Sinn dieser Aktion braucht man nicht mehr fragen, der ZVWA stellt damit wieder mal klar, dass er an einer Lösung des Problems nicht interessiert ist und nicht deeskalierend auf die Situation einwirken will. Vielleicht bräuchte der ZVWA mal eine Sitzung beim “ANTI KONFLIKT TEAM”, das unser Innenminister Jörg Schönbohm 2008 im Landtag lauthals in den höchsten Tönen lobte. Der Zweckverband zwingt der Familie immer wieder Kosten auf, die eigentlich unnötig sind. Vermutlich meint der Zweckverband, man könne die Familie damit endlich zum Aufgeben zwingen, indem man ihr die finanziellen Mittel entzieht.
Ein verhältnismäßiges und bürgerfreundliches Vorgehen ist von diesem Verband nicht mehr zu erwarten!
Es gibt viele weitere Opfer des ZVWA Fürstenwalde! Diese rufe ich auf sich anonym in meinem Forum zu registrieren und über ihre Erlebnisse mit dem ZVWA zu berichten! Das Forum finden Sie unter http://forum.meinwasser.info. Auch für jegliche Form von Solidarität ist in diesem Forum Platz. Beteiligen Sie sich mit an der Diskussion!
Nur 10 Tage waren nötig um die Zwangsversteigerung zu verhindern, wir möchten uns bedanken, besonders im Namen der Familie Plenzke, dass es aus der Bevölkerung heraus so breite Unterstützung gab.
Die nach zahlreichen erfolgreichen Klagen der Familie gegen den Zweckverband übrig gebliebenen Beträge für den Anschlussbeitrag konnten durch Ihre Spenden vollständig beglichen werden. Somit ist die Zwangsversteigerung vorerst abgewendet.
Familie Plenzke ist völlig überwältigt, dass so viele Bürger aus ganz Deutschland gespendet haben, sogar solche, denen es finanziell nicht so gut geht, haben kleine Beträge gespendet. Auch diese kleinen Beträge sind der Schlüssel zum Erfolg gewesen.
Deutschlands Bürger wollen die moderne, nachhaltige und ökologisch wertvolle Mehrfachnutzung der endlichen Ressource Wasser. Familie Plenzke ist bereit, weiter für die Bürger, für Sie alle zu kämpfen.
Zukünftig muss es möglich sein, dass jeder der es will und jeder der die Möglichkeit dazu hat, sein Wasser so lange wiederzuverwenden, bis er es nicht mehr braucht. Es kann nicht sein, dass wir gezwungen werden Wasser zu beseitigen das eigentlich dringend in der Region bleiben muss.
Keinem Zweckverband darf es gestattet werden Bürger so unter Druck zu setzen, dass dieser um seine Existenz fürchten muss.
Keinem Zweckverband darf es gestattet sein uns vorzuschreiben, dass wir Wasser „wegwerfen“ müssen.
Keinem Zweckverband darf es möglich sein aus Geldgier und Inkompetenz die Bürger in den Ruin zu treiben.
Dafür stehen und kämpfen wir! Leider ist das mit immensen Kosten verbunden. Daher bitten Steffi und Lysan Plenzke weiterhin um Spenden:
Kontoinhaber: Steffi Plenzke
Kontonummer: 666 32 65
Bankleitzahl: 660 90 800
Bank: BBBank eG, Berlin
Stichwort: “Spende Projekt Rauen”
Jedem Zweckverband muss klar werden, dass wenn er nach dem Vorbild des ZVWA Fürstenwalde, dem Amt Lieberose/ Oberspreewald, oder dem WAS Scharmützelsee- Storkow/Mark und vielen anderen Brandenburger Zweckverbänden handelt und ständig eine teurere Lösung einer günstigeren und besseren Lösung vorzieht Betrug am Bürger begeht. Jeder Zweckverband sollte sich zurückbesinnen welchem Zweck er dient!
Mann muss leider auch immer wieder auf die Passivität der Landesregierung in Potsdam hinweisen, die sich fortlaufend als unfähig erweist etwas zum Besseren zu ändern. Gerade im Jahr 2009 sollte man überdenken ob man solche Politik weiter unterstützt oder lieber eine Alternative sucht.
Unsere Geschichte hat schon vielfach bewiesen, dass sich Fortschritt nicht aufhalten lässt. Denken Sie daran, ein Sieg der Plenzkes ist ein Sieg für alle Menschen.
Wie vor kurzem aus den Medien zu hören war beabsichtigt der ZVWA Fürstenwalde das Grundstück der Familie Plenzke in Rauen zwangsversteigern zu lassen. Dieses Vorhaben will der ZVWA Fürstenwalde nun offensichtlich umsetzen.
Er beantragte dazu die Zwangsversteigerung am 27.01.2009 (PDF Dokument 736 kB) und änderte seinen Antrag nochmalig am 02.02.2009 (PDF Dokument 401 kB). Das AG Frankfurt (Oder) gibt diesem 2. Antrag (PDF Dokument 366 kB) statt und ordnet die Zwangsversteigerung an.
Ein Erfolg dieses Vorgehens hätte zur Folge, dass der Zweckverband das ökologisch wichtige Projekt zur mehrfachen Nutzung der endlichen Ressource Wasser in Rauen endgültig zerstört wird.
Im Weiteren wird dem Zweckverband erlaubt teure Großklärwerke zu bauen und zu betreiben, dessen Kosten für Bau und Instandhaltung permanent den Bürgern aus den Taschen gezogen wird obwohl eine Nutzwasserrückgewinnungsanlage wie in Rauen vielfach weniger Kosten verursacht und wesentlich bessere Ergebnisse erzielt.
Diesem Umstand der Misswirtschaft der Zweckverbände dürfen wir nicht weiter unbeantwortet lassen!
Für das Verhalten der Zweckverbände werden wir alle in den nächsten Jahren, wenn nicht schon in den nächsten Wochen und Monaten mit starken Preiserhöhungen zu rechnen haben. Bürger die jetzt schon Preise jenseits von Gut und Böse zahlen wissen wovon die Rede ist.
Offensichtlich gibt es auch in der Frage wer darf eine solche Nutzwasserrückgewinnungsanlage betreiben ein “Zwei- Klassen- Denken”, denn mehrere Fürstenwalder Politiker müssen keine solche Repressalien befürchten, sie dürfen ihre Nutzwasserrückgewinnungsanlage einfach betreiben.
Daher rufen Steffi und Lysan Plenzke nun zum Spenden auf um das Projekt zur Nutzwasserrückgewinnung in Rauen zu retten und die kopflose und gewinnorientierte Zwangsversteigerung zu verhindern.
Brandenburg muss endlich aufwachen und nicht weiter den Mercedes der Abwasseranlagen bezahlen wenn der Trabant ein besseres Preis- Leistungsverhältnis bietet!
Ihre Spende als persönliche Unterstützung können Sie auf das folgende Konto überweisen:
Kontoinhaber:Steffi Plenzke
Kontonummer: 666 32 65
Bankleitzahl: 660 90 800
Bank: BBBank eG, Berlin
Stichwort: “Spende Rettung Projekt Rauen”
Das ZDF widmet sich wieder dem Thema Zwangsanschluss an den Abwasserkanal, am 24.01.2009 um 17:05 Uhr Sendet das ZDF in seinem Magazin Länderspiegel folgenden Beitrag:
Dauerstreit um das Abwasser – Polizei erzwingt Kanalanschluss
Seit fast 20 Jahren schwelt in Brandenburg ein Streit um die Abwasser-Entsorgung. Im kleinen Briesensee wehrten sich die Bürger gegen den Zwang, ans öffentliche Kanalnetz angeschlossen zu werden. Schon im Sommer 2000 hatte der Länderspiegel darüber berichtet. Inzwischen haben die meisten Anwohner kapituliert. Am längsten durchgehalten hat Doris Groger. Auf ihrem Grundstück betreibt sie eine eigene biologische Kläranlage, die zwischenzeitlich sogar mit dem Umweltpreis des Landes ausgezeichnet wurde. Vor einigen Wochen kam für sie der Schock: Unterstützt von einem Großaufgebot der Polizei setzte das zuständige Amt den Anschlusszwang ans öffentliche Kanalnetz durch. Mehr auf ZDF.de
Der Programmpunkt wurde aus der Vorschau der Sendung vom 24.01.2009 entfernt, in der Übersicht der Sendung ist er plötzlich nicht mehr zu finden, dennoch wurde der Beitrag über Briesensee gesendet. Video in der ZDFmediathek
Es handelt sich hierbei vermutlich um eine Wiederholung der Sendung des RBB vom 13.10.2008.
Die Sendung hat erneut einen Themenschwerpunkt namens “Polizei statt Klimawandel – Abwasserstreit in Briesensee”
Zu guter Letzt wünsche ich allen Lesern, Betroffenen und Unterstützern einen Guten Rutsch ins neue Jahr 2009!
Brandenburgs Zwangsanschlüsse an die Kanalisation sollen dem Allgemeinwohl dienen, denn sie verhindern eine dringende Gefahr? Das OVG Berlin – Brandenburg argumentiert in mehreren Urteilen mit folgendem Satz und rechtfertigt so das Brechen des Grundgesetzes (z.B. Artikel 13 GG):
“Die Durchsetzung des Anschlusses an die Öffentliche Abwasserentsorgung auf der Grundlage einer bestandskräftigen Verfügung dient der Verhütung einer dringenden Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung im Sinne von Art. 13 Abs 7 GG, wobei die Gefahr abstrakt sein kann und noch nicht eingetreten zu sein braucht (vgl. grundsätzlich hierzu OVG Brandenburg. LKV 2004, 277 ff., s. ferner BVerG, NVwZ-RR 1090, 96, BVerwG, NVwZ 1988. 1080, 1081). es genügt, dass die Ausübung des Betretungsrechts geeignet ist, Gefahren zu verhüten, die sich nach der allgemeinen Lebenserfahrung ergeben können, wenn ein Wohngrundstück, auf dem die Eigentümer eine Nutzwassergewinnungsanlage betreiben und angefallenen Klärschlamm in Eigenregie entsorgen, nicht an die öffentliche Abwasserentsorgung angeschlossen ist.” (Zitat OVG Berlin – Brandenburg)
Eine Auswertung der Zahlen aus dem Lagebericht für kommunale Abwasserbeseitigung im Land Brandenburg für das Jahr 2007 ergibt, dass im Land Brandenburg 94.997 Bürger ihr Abwasser über eine Kleinkläranlage entsorgen. Dies stellt, folgt man dem Urteil des OVG Berlin – Brandenburgs, eine dringende Gefahr dar, die noch nicht eingetreten sein muss um verhindert werden zu müssen.
Müssen die Betreiber dieser Kleinkläranlagen damit rechnen, dass sie in Situationen wie Doris Groger aus Briesensee kommen können? Man könnte sogar noch weiter gehen und diesen Auszug auf z.B. den Straßenverkehr ausweiten. Auch hier lauern permanent dringende Gefahren, die man eigentlich verhindern müsste!
Auffällig ist auch dass der Lagebericht 2007 keine Informationen bereithält was die Nutzwasser-Recycling-Anlagen angeht, oder hat die Landesregierung schon länger begriffen dass diese Anlagen kein Abwasser entsorgen sondern gar nicht erst entstehen lassen? Wenn also die Landesregierung erkannt hat, dass Wasserrecycling kein Wasser ableitet sondern wiederverwendet, dann wäre die logische Schlussfolgerung dass man diese Anlagen im Lagebericht zur kommunalen Abwasserbeseitigung verschweigt. Unklar ist dennoch warum die Anlagen von Politik und Gerichten weiterhin in die Abwasserentsorgung eingestuft werden!
Noch unklarer wird, was das OVG meint, wenn man zurück an den 05.10.2008 denkt. An diesem Tag wurde in Teltow für das “Betreiben einer Nutzwasser-Recycling-Anlage” sogar der 1. Platz des Agenda 21 Preises verliehen.

Weshalb wurde hier eine Anlage ausgezeichnet die sich von denen nicht unterscheidet die das OVG faktisch verbietet. Welche dringende Gefahr im Sinne des Artikels 13 Absatz 7 GG mein das OVG, die nicht auf die anderen 94.997 Brandenburger zutrifft?
Es bleibt dem OVG anzuraten, das Leben an sich zu verbieten, weil es aus allgemeiner Lebenserfahrung eine dringende Gefahr darstellt, die es zu verhindern gilt.
Es endet aus allgemeiner Lebenserfahrung immer tötlich und wäre daher verbotswürdig!
„Wer als Werkzeug nur einen Hammer hat, sieht in jedem Problem einen Nagel.“ – Paul Watzlawick
Der 13.11.2008 öffnet tatsächlich ein neues Kapitel zur problematischen Situation der Abwasserpolitik des Landes Brandenburg. Das Gericht hat plötzlich Angst, jedoch wovor ist gänzlich unklar. Folgende Verfügung hängt am 13.11.2008 an den Festungen der Justiz in Cottbus:
Verfügung (PDF-Datei 56kB)
Verfügung Kopie des Orginals (PDF-Datei 472kB)
Muss sich ein Staat der das Gewaltmonopol besitzt fürchten? Kann dieser Staat nicht alles? Füchtet man die Warheit oder fürchtet man gar, dass man sich mit seinen eigenen Argumenten gänzlich adabsurdum geführt hat?
Ist ein Gericht das sich fürchtet überhaupt fähig gerechte Verhandlungen zu führen?
Der gesamte Verhandlungstag in Cottbus war friedlich, es waren keinerlei Anzeichen von Gewalt sichtbar. Das Gericht war überrascht, denn der Richter schließt die Verhandlung mit sinngemäßen Worten:
„Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und dass alles so friedlich war“
War er überrascht oder hat er festgestellt dass die Warheit etwas ganz anderes ist und fürchtet sich nun davor? Das bleibt abzuwarten, ein Urteil steht noch aus.
„Die Wahrheit hat weder Waffen nötig, um sich zu verteidigen, noch Gewalttätigkeit, um die Menschen zu zwingen, an sie zu glauben. Sie hat nur zu erscheinen, und sobald ihr Licht die Wolken, die sie verbergen, verscheucht hat, ist ihr Sieg gesichert.“ – Friedrich der Große
Geht Ihnen die Gewalt von Briesensee am 10.09.2008 nicht mehr aus dem Kopf? Wollen Sie die Einschränkung der Demokratie und dessen schützende Gesetze nicht weiter hinnehmen? Wissen Sie nicht wie Sie helfen können? Haben Sie Angst vor der Zukunft unseres Landes?
Setzen Sie ein Zeichen! Kommen Sie am 13.11.2008 nach Cottbus und demonstrieren Sie für die Einhaltung dieser Gesetze und für den Schutz der Demokratie!
Die Ersatzmaßnahme am 10.09.2008 wurde vom Amt Lieberose/Oberspreewald durchgeführt obwohl noch Gerichtsverfahren ausstehen. Am 13.11.2008 wird nun über diese Ersatzvornahme verhandelt.
Weitere Informationen finden sie unter http://www.paul-aus-petershagen.de
Nach der für Brandenburg untypischen Agenda 21 Preisverleiung am 05.10.2008 (Agenda 21 Preis Verleihung 2008 in Teltow), lädt Angela Zimmer aus Niebel bei Treuenbriezen nun am 26.10.2008 zwischen 12 und 14 Uhr zum “Tag der offenen Tür” ein.
Weitere Details lesen Sie hier!
“Abwasser-Ärger durch Monopolpreisbildung in Thüringen”
Der MDR sendet heute in seinem Ratgeber Escher einen Beitrag zum Thema Abwasser
Link zur Sendung: MDR Escher vom 16.10.2008 20:15
Im Magazin OZON des RBB vom 13.10.2008 ist eine klare Wandlung des Informationsgehaltes erkennbar. Deutlich sticht heraus, dass der RBB im selben Magazin auch einen Beitrag über Uferfiltration zu diesem Themenkomplex sendete, dessen mikrobiologischer Filtermechanismus der Grundbestandteil der Nutzwasserrückgewinnungsanlagen ist, die in Brandenburg politisch, juristisch, exekutiv, unter Zuhilfenahme von Gewalt verhindert werden, obwohl sie in Brandenburg eine wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz leisten müssten. Da diese Anlagen allerdings so wirtschaftlich sind, dass sie kaum Kosten verursachen, will man sie lieber totschweigen.
Das macht eins deutlich: Politiker vertreten nicht unsere Interessen, sondern die Interessen großer Unternehmen, und das oberste Ziel eines Unternehmens ist es nun mal Gewinne zu erwirtschaften und sei es auf Kosten der nach Wahlen entmündigten Bürger.
OZON spricht auch deutlich aus, dass Brandenburg in den nächsten Jahren schon mit höheren Temperaturen zu rechnen hat. Wasser ist der wichtigste Klimafaktor überhaupt, Wasser reguliert das Kühlsystem. In anbetracht der zu erwartenden Temperaturen spricht der RBB von einem “unvorbereiteten Brandenburg”, da seit Jahren die Lösungen der Misere so massiv von der Politik verhindert werden, dass man dazu vor Kurzem sogar das Grundgesetz in die Schranken wies, ein Gesetz das die Wiederholung der deutsche Geschichte verhindern könnte, würde man sich daran halten.
Erklären kann man das nur noch mit finanziellen Interessen, verstehen kann man es aber nicht, wie unsere Landesregierung unser Land so an die Wand fährt. Bravo Herr Ministerpräsident Platzeck, bravo Herr Innenminister Schönbohm.
Zu guter Letzt stellt der RBB auch fest ,dass am 05.10.2008 der Agenda 21 Preis in Teltow mit dem 1. Platz an Angela Zimmer ging die genau solch eine Nutzwasser-Recycling-Anlage betreibt. Der Moderator Hellmuth Henneberg schließt den Beitrag des RBB Magazins mit dem Satz “Wir halten dies für den angemessenen Umgang mit solchem Engagement” ein Umgang, von dem so mancher Brandenburger träumt.
“Polizei statt Klimawandel – Abwasserstreit in Briesensee”
Ein weiterer Beitrag zum Thema nachhaltiger Umgang mit der endlichen Resource Wasser wird am 13.10.2008 um 22:02 Uhr der RBB in seinem Magazin OZON senden.
“Der natürliche Wasserkreislauf muss erhalten werden, indem das Wasser vor Ort umweltfreundlich und nachhaltig wiederverwendet wird. Der permanente Entzug von Wasser und Nährstoffen lässt den Boden zur Wüste werden. Wasser reguliert das Kühlsystem unseres Planeten und ist damit der wichtigste Klimafaktor überhaupt.” (Prof. Dr. Wilhelm Ripl)
In Erinnerung des letzten Beitrages des RBBs (Theodor am 28.09.2008) gewinnt den Eindruck dass die Redaktion des RBB langsam versteht worum es geht, und mehr und mehr seinen Auftrag zur richtigen Aufklärung und Information der Öffentlichkeit wahrnehmen möchte. Wir können also gespannt auf den neuen Beitrag sein!
Link zur Sendung: RBB – OZON – 13.10.2008 22:05 Uhr
Wie aus der Presse bekannt ist, wird der Agenda 21 Preis in diesem Jahr das 10. Mal vergeben. Die diesjährigen Preisträger wurden von der Jury in folgender Reihenfolge ausgewählt:
1. Preis:
Frau Angela Zimmer, Treuenbrietzen, OT Niebel, „Betreiben einer Nutzwasser-Recycling-Anlage“ mit 1000 €.
2.Preis:
Förderverein Erlebnis Naturdorf Trechwitz e. V., „Gesamtheit touristischer Aktivitäten des Fördervereins in der Region“ mit 650 €.
3.Preis:
Förderverein Mittlere Havel e. V. „WasserPark Mittlere Havel“ mit 500 €.
Insgesamt gingen 10 Bewerbungen ein, die alle den Ausschreibungskriterien entsprachen und anspruchsvolle, nachhaltige Ziele und Aktivitäten beinhalten. Deshalb werden die nicht unmittelbar ausgezeichneten Bewerber mit einer Anerkennungsprämie in Höhe von 50 € und einer Urkunde geehrt. Das Preisgeld wurde von den Sponsoren, der MBS in Potsdam und der APM GmbH zur Verfügung gestellt.
Die Übergabe des Agenda 21 Preises findet am 05.10.2008, 15:00 bis 15:45 Uhr zum Teltower Stadtfest, Ort ist die Bühne in der Rheinstraße, statt. Die Verleihung ist eingebunden in den Programmpunkt „Markt der Möglichkeiten“, auf der sich Vereine und ehrenamtlich Tätige aus der Region Teltow, Stahnsdorf und Kleinmachnow präsentieren.
Am 02.10.2008 um 11:15 Uhr findet im Amtsgericht Fürstenwalde in der Eisenbahnstraße 8, 15517 Fürstenwalde im Saal 317 eine öffentliche Verhandlung zum Vorwurf der Abgabenhinterziehung BbgKAG statt.
Die Anwesenheit kritischer Zuschauer ist erwünscht.
“Wasser-Streit in Briesense”
Mit diesem Thema beschäftigt sich heute wieder die Sendung Theodor des RBB:
Auch die Redaktion Theodor hat erkannt dass Brandenburg, das trockenste Bundesland Deutschlands in naher Zukunft große Probleme bekommen wird, das Wasser fehlt jetzt schon. Der Moderator Christian Matthée redet beim Thema Anschluss- und Benutzungszwang von einem “Zwang der zwingend überdacht werden muss.” Was immernoch nicht in die Köpfe geht ist dass der Anschluss- und Benutzungszwang rechtlich nur beim Thema Abwasserentsorgung greift, jedoch nicht bei der Verwertung nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz.
Einige Politiker die unter anderem auch am 28.09.2008 zur Wahl stehen haben kein Interesse am Land Brandenburg und an dessen Bürgern, jeder sollte sich für 2009 überlegen wer es verdient hat gewählt zu werden.
Brandenburg muss, wenn auch als Schlusslicht, endlich umdenken!
Ich bin begeistert dass die ersten in Nutzwasserrückgewinnungsanlagen in Brandenburg endlich die Anerkennung finden die Sie verdienen. Da ich aus eigener Erfahrung sagen kann welcher Willkür man als Befürworter solcher Anlagen ausgesetzt ist zolle ich Angela Zimmer meine Anerkennung dass Sie das durchgehalten hat. Ihr Fall ist das beste Beispiel dass es in Brandenburg nicht mit rechten Dingen zugeht. Auch der Umweltpreis der hier verliehen wird ist aus meiner Sicht gerechtfertigt da solche Anlagen für nachhaltigen Umgang mit der Ressource Wasser stehen. Gott sei Dank ist man in diesem Fall endlich zur Vernunft gekommen. Leider haben die meisten Brandenburger nicht das Glück solche eigentlich per Gesetz zulässigen und auch gewünschten Anlagen betreiben zu dürfen. Die Gerichte stellen Naturgesetze auf den Kopf, und die Zweckverbände und Ämter setzen aus finanziellen gründen ihren BEDINGUNGSLOSEN Anschluss- und Benutzungszwang mit aller Gewalt durch. Herr Schönbohm, der nicht Zeuge dieser Gewalt ist, stellt sich natürlich hin und behauptet es hat keine Gewalt gegeben. Solche Verleugnungen haben uns schon mal in internationale Isolation geführt. Die Polizei hatte ja keine Wahl. Die Deutschen hatten auch schon mal keine Wahl vor Blindheit. Hier wird offensichtlich die Verpflichtung dem Gesetz gegenüber mit der Verpflichtung der Politik und dem Urteil eines Richters verwechselt. Schade dass in Brandenburg alle die wie Frau Zimmer handeln in Ketten gelegt werden und am Besten zum Schweigen gebracht werden sollen, nur weil ein sehr kleiner Teil Verantwortungsträger ihr Monatsbudget vor Menschlichkeit und Verstand stellen. Die Verhältnisse sind enttäuschend! Wir haben nichts aber auch nichts gelernt, vielleicht ein Grund dass wir in PISA immer so schlecht abschneiden, weil wir einfach nicht lernen können.
Zum Artikel in der Märkischen Allgemeinen Zeitung
Sind auch Sie erschüttert über die Vorfälle in Briesensee und Rauen? Sind Sie der Meinung dass unsere Grundrechte nicht ausreichend geachtet werden? Finden Sie Gewalt gegen friedliche Bürger unangemessen? Dann kommen sie am 23.09.2008 nach Potsdam zur Demonstration für Grundrechte.
Weitere Informationen finden sie unter http://www.paul-aus-petershagen.de

Ich habe mich heute erneut an Herrn Platzeck und Herrn Schönbohm gewendet, da ich nach wie vor auf eine öffentliche Stellungnahme warte. Ich habe den Eindruck, dass die Aussagen der Politik über Recht und Ordnung recht zweifelhaft sind. Darum erwarte ich, dass die Verantwortlichen mir helfen, das zu verstehen, was passiert ist.
Schreiben an Herrn Platzeck
Schreiben an Herrn Schönbohm
Es ist der 10.09.2008, 6 Uhr als ein dunkler Tag der deutschen Geschichte beginnt. Der kleine Ort Briesensee erinnert an Heiligendamm im Juni 2007. Die Polizei hat eine Art Einsatzzentrale auf dem Sportplatz errichtet, der Ort wird hermetisch abgeriegelt. Selbst Felder und Wiesen werden von nervösen, unsicheren und verängstigt wirkenden Polizeibeamten bewacht. Die Solidarität einer Vielzahl von Bürgern die, aus ganz Deutschland angereist sind ist ungebrochen.
Insgesamt ist das Handeln der Polizei, die unzähligen Urteile der Gerichte und das nicht Eingreifen unserer gewählten Volksvertreter nicht im Ansatz zu verstehen. Noch bis 14.09.2008 präsentiert sich die Bundesrepublik Deutschland in Spanien auf der Expo2008 mit einem ganz anderen Gesicht. Dort werden genau diese Nutzwasserrückgewinnungsanlagen als zukunftsweisend bezeichnet. Dr. Angela Dorothea Merkel (CDU), ihrerseits amtierende Bundeskanzlerin, ruft die ganze Welt auf, dem deutschen Beispiel zu folgen, jeder soll seinen persönlichen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Einen solchen Beitrag haben so einige Brandenburger geleistet. Am Beispiel von Doris Groger ist aber das tatsächliche Gesicht unserer “Dreigewaltendemokratie”, Brandenburg, Deutschland erkennbar. Deutschland will noch immer nur in der Welt gut da stehen, folgt seinem Beispiel im eigenen Land nicht und täuscht im internationalen Maßstab.
Unsere Hoheitsträger machten gestern kurzen Prozess. Doris Groger wurde von ihrem eigenen Grundstück verwiesen, von dem Grundstück, das laut Grundgesetz unter besonderem Schutz steht. Das Grundgesetz ist das höchste Gesetz in Deutschland. Seine Urheber wollten damit verhindern, dass sich die vergangene Geschichte niemals mehr wiederholt. Gestern wurde dieses Gesetz völlig aufgehoben. Doris Groger wurde mit brachialer, kriegsähnlicher Gewalt, mit Kabelbindern gefesselt, zu Boden gebracht und von mehreren Polizeibeamten vom Grundstück entfernt. Diese Bilder erinnern mich an Krieg. Barbara Plenzke befand sich zum Zeitpunkt des Geschehens abseits an ihrem Auto. Mit diesem konnte sie das Grundstück nicht mehr verlassen, da alles hermetisch abgeriegelt war. Als sie dann schließlich aus Protest ihr Transparent aus dem Auto holen wollte wurde sie von mehreren Polizisten eingekesselt. Diese wollten ihr dieses Transparent unbedingt entreißen. Unkoordiniert zerrten sie in alle Richtungen und bemerkten nicht, dass die Befestigungsschnüre Schlingen um Frau Plenkes Hand gebildet hatten, die sich unweigerlich zuzogen und verhinderten, dass sich das Opfer daraus befreien konnte. Aufgrund der Schmerzen schrie sie laut um Hilfe, da sie sich nicht selbst aus dieser unfreiwilligen Lage befreien konnte. Die Hilfeschreie von Frau Plenzke, die völlig hilflos war, hörte man sehr weit, die Beamten hörten Sie jedoch nicht. Unter Schock ging Frau Plenzke schließlich zu Boden. Anstatt sofort Erste Hilfe zu leisten, wurde Frau Plenzke weiter brachialer Gewalt ausgesetzt, was schließlich im Rettungswagen endete. Es wurde hier unverhältnismäßig die Gesundheit von Menschen aufs Spiel gesetzt. Auch weitere friedliche Angehörige und Freunde wurden grundlos entfernt, nach ca. 2 Stunden war das Grundstück fast völlig geräumt. Weitere Menschenleben wurden achtlos ignoriert, der Sohn auf dem Dach des Hauses interessierte nicht mehr. Das Grundgesetz lag am Boden und hätte eigentlich mit begraben werden können. Vom Grundstück der Grogers ging zu keiner Zeit eine Gefahr aus.
Die Firma RTS aus Peitz ging nun an ihr Tagwerk und setzte den bedingungslosen Anschluss- und Benutzungszwang vergangener Zeiten letztendlich um.
Frau Plenzke erfuhr später auf der Polizeiwache, dass auch bei ihr der Zweckverband am selben Tag eine Zwangsmaßnahme durchführte. Zum Zeitpunkt, in dem Frau Plenzke auf medizinische Hilfe angewiesen war, tauchten am Grundstück der Plenzkes in Rauen mehrere Polizeibeamte, der ZVWA und dessen Anwälte auf. Auch einige Mitglieder, vermutlich extremistischer Parteien waren anwesend. Woher gerade diese von der Maßnahme wussten, die offensichtlich bewusst so geplant wurde, bleibt fraglich. Fakt ist jedoch, dass nicht Viele von der Maßnahme wussten, vermutlich nur der ZVWA, dessen Anwälte und die Polizei.
Wozu jedoch Menschen fähig sind, gerade wenn es um Wahlkampf geht wird deutlich.
Personen, die an der Planung der Maßnahme in Rauen am 10.09.2008 beteiligt waren, sind nicht besonders intelligent, denen vorzuwerfen, die von der Maßnahme nichts wussten, sie würden mit “Rechts” zusammenarbeiten.
Die Politik hat versagt, die SPD hat versagt und die CDU hat versagt, denn sie lassen zu, dass in Brandenburg Gesetze, friedliche Bürger und Innovationen aus finanziellen Gründen mit Füßen getreten werden.
Der Sender RTL berichtete in seinem Magazin Explosiv über das völlig sinnlose Vorgehen der Ämter und Abwasserzweckverbände in Rauen und Briesensee.
Video auf RTLnow.de (Tipp: Doppelklick auf das Videobild für Vollbildwiedergabe)
ACHTUNG: Das Video ist nur 7 Tage nach Veröffentlichung verfügbar.
Am Mittwoch den 10.09.2008 ist erneut ein Versuch des Zwangsanschlusses bei Familie Groger in Briesensee durch das Amt Lieberose/Oberspreewald angekündigt. Die Maßnahme soll von 6 – 22 Uhr andauern.
Lesen sie mehr daszu unter http://www.paul-aus-petershagen.de
Der ZVWA kündigt für den 21.07.2008 ab 8 Uhr erneut die Abnahme der Grundstücksentwässerungsanlage in Rauen an. Weiterhin offen bleibt, ob die Abnahme nun endlich wie am 24.04.2008 vereinbart, durchgeführt wird.
Mit dem Beschluss (OVG 1 S 122.08) vom 03.07.2008 lehnt das OVG Berlin Brandenburg den Wunsch nach mehr Gewalt des ZVWA mit Hilfe von Polizeibeamten eindeutig ab. Die Vollzugshilfe der Polizei ist nicht erforderlich da die Grundstückseigentümer dem “Techniker des Verbandes” den Zutritt zum Grundstück zu keiner Zeit verweigerten heißt es in der Begründung.
Offen bleibt weiterhin ob der ZVWA sich nun an die Vereinbarungen aus der Terrorwoche vom 21.04. – 25.04.2008 zurückbesinnt und sich endlich an Abmachungen hält. Hat man aus der Vergangenheit eins gelernt dann nur das der ZVWA sich immer neue Tricks ausdenkt um die Gewalt fortzusetzen.
Das ZDF sendet heute in seinem Magazin Frontal 21 einen Beitrag in dem es um die Abschaffung des Widerspruchsverfahrens für Verwaltungsvorgänge geht, gerade im Bezug auf die Problematik Wasserversorgung und Abwasserentsorgung und die damit häufig verbundene Angewiesenheit auf eben dieses Verfahren, ist dieser Beitrag sicherlich sehenswert.
Seit 14. Juni und noch bis 14. September 2008 lockt die Weltaustellung in Zaragoza die Besucher mit dem wohl wichtigsten Thema der Menscheit:
„Wasser und nachhaltige Entwicklung“
Auch Deutschland ist mit dabei und präsentiert im deutschen Pavillion eine “attraktive Mischung aus Information und Unterhaltung und zeigt innovative Technologien, richtungsweisende Entwicklungen und kreative Ideen.
Der Deutsche Pavillon nimmt Sie mit auf eine Reise in die wunderbare Welt des Wassers. Erleben Sie ein modernes Wassermärchen und entdecken Sie faszinierende deutsche Wasserlandschaften.”
Wie ein Zweckverband gegen Bürger vorgeht, seine Opfer peinigt, sie zu Unrecht beschuldigt, Menschenrechte und Völkerrechte sogar ganz außer acht lässt und sich nicht um die Wahrheit schert sondern wie ein Kind mit dem Kopf durch die Wand rennt.
Lesen Sie zu dem gestrigen Vorfällen mehr auf www.paul-aus-petershagen.de
Und so wiederholt sich die Geschichte Deutschlands immer wieder.
Nichtzusammenarbeit mit dem Bösen ist genauso eine moralische Pflicht wie Zusammenarbeit mit dem Guten.
-Martin-Luther-King-
Wir sind gerufen, für die Schwachen, für die, die keine Stimme haben … zu sprechen. -Martin-Luther-King-
Der Zweckverband ZVWA hat heute völlig überraschend ein Haus in Rauen unter Schutz der Polizei durchsucht.
Das Grundstück wartet seit Mai 2008 auf Abnahme seiner Grundstücksentwässerungsanlage.
In einem Artikel in der Lausitzer Rundschau vom 06.06.2008 heißt es: ”
Scheibe verweist auf einen anderen Fall in Wendisch Rietz, wo Ende April mit
Polizeischutz ein Grundstück zwangsweise an die Kanalisation angeschlossen
wurde. “Da hat die Polizei richtig eingegriffen. Das ging früh um Sieben los
und nachmittags um Drei war alles erledigt.”"
Nach Anfrage bei der Polizei zu diesem Einsatz muß allerdings festgestellt
werden, dass es einen solchen Polizeieinsatz im April in Wendisch Rietz
nicht gab.
Wieso behauptet Frau Scheibe dieses? Wird hier bewusst die Realität
verändert, um die öffentliche Meinung über Polizei und Familie Plenzke zu
beeinflussen und das Handeln des Zweckverbandes zu rechtfertigen?
Es kommt der Verdacht auf, dass gezielte Falschbehauptungen Methode haben.
Der Sender RTL berichtete heute in seinem Magazin Explosiv über das völlig sinnlose Vorgehen der Ämter und Abwasserzweckverbände in Rauen und Briesensee. Neben dem RBB und dem ZDF ist RTL der 3. Fernsehsender der sich für das Thema interessiert.
Video auf RTLnow.de (Tipp: Doppelklick auf das Videobild für Vollbildwiedergabe)
ACHTUNG: Das Video ist nur 7 Tage nach Veröffentlichung verfügbar.
Bei der für heute, 27.05.2008 um 11 Uhr, angesetzten Abnahme der Grundstücksentwässerungsanlage legte der ZVWA erneut ein äußerst fragwürdiges Verhalten an den Tag. Die heutige Maßnahme sollte ein erneuter Abnahmetermin nach dem Vorbild des 22.05.2008 werden.
Der Verband wich von Vereinbarungen ab, die Ende April 2008 in der Polizeidienststelle in Fürstenwalde getroffen wurden. Der ZVWA sollte demnach eine Abnahme der Grundstücksentwässerungsanlage durchführen, dieser zog es aber vor heute zu vollstrecken. Dabei ging es dem Verband wieder darum einzelne Rohrleitungen der “alten Anlage” zu versiegeln. Worin liegt die Rechtsgrundlage dieses “Versiegelns”?
Auch den Polizeibeamten gelang es nicht den ZVWA zur Abnahme der Grundstücksentwässerungsanlage zu bewegen. Eine Zwangsmaßnahme jedenfalls war heute nicht notwendig. Die Abnahme der Grundstücksentwässerungsanlage hätte der Vereinbarung vom April 2008 genüge getan. Nun zögert der ZVWA weiterhin hinaus. Das die Abnahme wie vereinbart und üblich durch den Betriebsstättenleiter Abwasser Herrn Trippens zu erfolgen hat, ist plötzlich unmöglich?
Ein weiterer Versuch das Grundstück und das Wohnhaus gegen den Willen der Familie Plenzke durch Frau Günther zu betreten scheiterte kläglich in Höhe der Grundstücksgrenze. Es fehlte einfach das Recht dazu.
Daraufhin zogen sich jetzt nach und nach langsam und vermutlich selbst bestimmt alle Mitarbeiter des ZVWA und dessen Beauftragten zurück. Sie ließen die Polizeibeamten, Familie Plenzke, den Rechtsanwalt der Familie, Freunde und Mitstreiter schulterzuckend und kopfschüttelnd stehen. Selbst wenn die Polizei die Pflicht zum unmittelbaren Zwang gehabt hätte, so hatte die Polizei nun gar keinen Anlass mehr diesen auszuüben.
Wenn es der Polizei nicht schon längst aufgefallen ist, dann sollte spätestens jetzt klar sein was der Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Fürstenwalde und Umland bezweckt. Es geht hier nicht um Recht und Ordnung, es geht darum Macht zu demonstrieren. Wenn man aber so fixiert und konzentriert auf Machtdemonstration ist, läuft man Gefahr Recht und Ordnung aus den Augen zu verlieren.
Der ZVWA kündigt für den 27.05.2008 eine Vollstreckungsmaßnahme an bei der vermutlich erneut auf dem Grundstück der Familie Plenzke in Rauen eine Grundstücksentwässerungsanlage hergestellt werden soll.
Das merkwürdige daran, es ist auf dem Grundstück eine solche Anlage bereits betriebsfertig vorhanden, die für den 22.05.2008 angekündigte Abnahme durch den ZVWA erfolgte nicht. Jetzt will der ZVWA mit Gewalt durchsetzen was auf dem Grundstück bereits betriebsfertig vorhanden ist.
Es ist abzusehen, dass am 27.05.2008 die ganze Staatsgewalt gegen umweltbewußte Bürger antritt, den zivilen Ungehorsam mit Gewalt bricht und damit eine Willküraktion durchführbar macht die inzwischen überflüssig ist.
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Die für 22.05.2008 angekündigte technische Abnahme der Grundstücksentwässerungsanlage in Rauen wurde vom Zweckverband überraschend abgelehnt.
Eigentlich ging Familie Plenzke davon aus, dass die am 05.05.2008 beanstandeten, nun beseitigten technischen Mängel, durch den Betriebsstättenleiter Abwasser, Herrn Trippens, wie abgesprochen, abgenommen werden sollten. Anstatt dies zu tun stellte der ZVWA nun plötzlich neue Forderungen und der Betriebsstättenleiter Abwasser war nicht mehr zuständig. Frau Günther (laut ZVWA “Vollstreckungsbeamtin”) wollte sich nunmehr angeblich zuständigkeitshalber Zutritt zum Haus verschaffen und die Rohrleitungen der außer Betrieb genommenen Nutzwassergewinnungsanlage mit Klebestreifen versiegeln. Ein einfaches Verschließen, wie üblich und gerichtlich gefordert, reichte dem Verband nicht. Zusätzlich sollte eine Hausbegehung durch die Anwesenden stattfinden. Frau Günther wollte sich auf diese Weise Zutritt zum Wohnhaus der Familie verschaffen, da angeblich nur sie die Versiegelung vornehmen und fotografieren könne. Ein Angebot der beiden anwesenden Polizeibeamten die Fotos im Haus anzufertigen lehnte Frau Günther ab, den zuvor übergebenen Fotoapparat forderte sie überraschend zurück. Das Verschließen und Versiegeln des Ablaufs zur Nutzwassergewinnungsanlage im Pumpenschacht sollte dann aber der Betriebsstättenleiter Abwasser, Herr Trippens durchführen, hierfür war Frau Günther wieder nicht zuständig. Der ZVWA wollte erneut versuchen das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung zu übergehen. Als dies die Grundstückseigentümer aus gutem Grund ablehnten wurde kurzerhand die Abnahme der Grundstücksentwässerungsanlage durch den ZVWA für gescheitert erklärt.
Warum gibt es keinen anderen bekannten Fall bei dem eine alte Leitung versiegelt wurde? Welchem Zweck dient dieses Vorgehen? Warum ist der zuständige Betriebsstättenleiter Abwasser gerade bei Familie Plenzke nicht für die technische Abnahme zuständig? Kommt hier etwa wieder die “Gleichbehandlung aller Bürger” zutage? Es macht den Anschein, dass der Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Fürstenwalde und Umland nicht bestrebt ist, das Grundstück endlich an die Anlage anzuschließen.
Beim ZVWA will man augenscheinlich mit allen Mitteln ein Exempel an der Familie statuieren, und denkt sich immer neue Willkürmaßnahmen aus. Der ZVWA handelt eindeutig nicht lösungsorientiert sondern favorisiert die Demütigung der Familie und scheut sich nicht das Grundgesetz zu verletzen.
In der Märkischen Allgemeinen ist heute ein Artikel erschienen (siehe Medien) in dem die Rede von einem abgelehnten Kompromiss ist.
Zitat aus dem Artikel:
“Den angebotenen Kompromiss, die Öko-Kläranlage der Grundstückseigentümer in Betrieb zu lassen und einen Blindschacht zu installieren, lehnten die Grundstückseigentümer ab.”
Wenn man diesen Satz so versteht, wie er geschrieben ist, dann soll auf dem Grundstück ein Schacht errichtet werden, in dem ein Rohr funktionslos endet. Welchem Zweck soll dieser Schacht dienen, zumal auf dem Grundstück bereits ein “Blindschacht” in Form des Grundstücksanschlusses vorhanden ist? Was soll ein zweiter Schacht ohne Funktion auf dem Grundstück?
“Liest” man zwischen den Zeilen, dann klingt das ganz anders! Das Amt will offensichtlich verschleiern, ob die Gundstückseigentümerin tatsächlich einleitet. Wenn Frau Groger diesen Schacht auf ihrem Grundstück hätte, wird eine Beweisführung vermutlich ihr zur Last fallen. Am Ende müsste sie nachweisen, dass sie diesen Schacht nicht benutzt.
So gesehen konnte die Grundstückseigentümerin nur eins tun: Nämlich diesen “Kompromiss” ablehnen und somit die Erschleichung von Gebühren ohne Leistung verhindern.
Der Versuch heute in Briesensee einen Zwangsanschluss durchzuführen ist erneut fehlgeschlagen. Das Amt Lieberose/Oberspreewald hat den Ort des Geschehens am Nachmittag aufgrund zu vieler Zuschauer unverrichteter Dinge verlassen.
Offensichtlich soll das Vorgehen gegen Bürger in Brandenburg ohne die Öffentlichkeit stattfinden, dass war aufgrund der vielen Anwesenden Bürger und Kamerateams nicht möglich.
Diese Solidarität vieler Bürger und auch der Medien zeigt vor allem eines, das Interesse der Bürger ist ein ganz anderes!!!
Die Reaktionen aus der Politik fiel bis auf den Beistand der von Vertretern der Partei DIE LINKEN erschreckend spartanisch aus. Das Innenministerium fühlte sich auch heute wieder nicht zuständig für die Bürger.
Sehr geehrter Herr Platzeck,
im Zusammenhang mit den Ereignissen am 21.04.2008 in Wendisch Rietz, als auch vom 21.04. bis 25.04.2008 sowie am 05.05.2008 in Rauen, der kommenden Ereignisse am 19.05.2008 in Briesensee und am 22.05.2008 in Rauen, möchte ich heute erneut an Sie appellieren, endlich in das verwerfliche Handeln der Ämter und Zweckverbände einzugreifen! Es kann nicht sein, dass gegen fortschrittliches und für unsere Umwelt dringend notwendiges Handeln der Brandenburger Bürger derart ohne Verstand vorgegangen wird, wie es momentan der Fall ist.
Ich erwarte von Ihnen, dass Sie endlich wieder das tun, weswegen die Bürger in unserem Land Sie wählen, nämlich die Interessen der Bürger zu vertreten.
Ich werte Ihr bisheriges Nichteingreifen für eine gewisse Unsicherheit, für die ich durchaus Verständnis habe, da Sie sich sicherlich mit der Problematik nicht so beschäftigt haben wie viele Bürger im Land Brandenburg. Allerdings zerstören Sie auch mit jeder weiteren Minute in der Sie das Thema ignorieren, meine Auffassung von Recht und Ordnung, die mir meine Eltern bisher 25 Jahre lang vorgelebt haben.
Ich finde das Trachten nach unserem Wasser, bedingt durch die Versorgungs- und Entsorgungspolitik, Ihre Politik, uns Jugendlichen und auch den folgenden Generationen gegenüber unglaublich egoistisch und kurzsichtig. Wir haben schon jetzt unglaublich trockene Sommer in unserem Land. Wenn weiterhin Süßwasser in die Weltmeere abgeleitet wird, wo es verloren ist, dann sitzen wir perspektivisch auf dem Trockenen, nicht Sie! Wie wollen Sie den folgenden Generationen denn die Umwelt überlassen? Ich bin nicht sicher ob für weitere Generationen noch genug intakte Umwelt vorhanden sein wird, wenn dieser Kurs fortgesetzt wird.
Ich fordere Sie auf: Überdenken Sie Ihr Handeln gerade im Bezug auf Diejenigen, die bereit sind, das Klima und die Umwelt so zu behandeln, dass sie uns noch lange erhalten bleiben! Stoppen Sie diese Versorgungs- und Entsorgungspolitik gerade in Bezug auf den Rohstoff Wasser! Setzen Sie ein Zeichen, indem Sie spätestens ab 19.05.2008 wieder dafür sorgen, dass Bürger im Land Brandenburg sicher sind! Sorgen Sie dafür, dass die Grundrechte der Menschen jederzeit gewahrt werden! Vielleicht sollten Sie persönlich auch Vor Ort dafür sorgen?! Wir sind alle Menschen und keine „Übermenschen“. Wir sitzen alle im selben Boot und das Wasser ist unser aller Eigentum!
Was bisher in Wendisch Rietz und Rauen mit aller Nötigen Gewalt erzwungen wurde soll nun auch in Briesensee bei Familie Groger erreicht werden. Das Amt Lieberose/Oberspreewald kündigt für den 19.05.2008 von 6 bis 22 Uhr eine Maßnahme an, die der Herstellung einer Entwässerungsanlage des Grundstücks und der Zerstörung einer ökologischen Nutzwassergewinnungsanlage der Familie dienen soll.
Der Versuch den Anschluss herzustellen werden die Beauftragte Baufirma RTS aus Peitz, Beschäftigte des Bauhofes des Amtes sowie Einsatzkräfte der freiwilligen Feuerwehr unternehmen. Weiterhin wird der Einsatz von schwerer Bautechnik, und die Abfuhr der “Abwassergrube” durch den Dienstleistungsbetrieb Barufke aus Burg (Spreewald) angekündigt.
Auf dem Grundstück lebende Tiere sollen durch das für das Amt zuständige Tierheim in Gewahrsam genommen werden.
“Die Polizei wird mich im Rahmen der Amtshilfe mit Gewalt von meinem eigenen Grundstück entfernen, damit das Amt meine Nutzwassergewinnungsanlage zerstören und mein Eigentum, mein Wasser, stehlen kann.”
Schreiben des Amtes Lieberose an Frau Groger, www.paul-aus-petershagen.de
Hilferuf aus Briesensee, www.paul-aus-petershagen.de
Aber wir sind nicht am Ende, senden Sie Ihre Meinung zu derartigen Vorgehen schnellstens an Politik und Medien und zeigen Sie damit dass diese Art des “Bürgerzermalmens” in Brandenburg, Deutschland nicht erwünscht ist!
Unsere Politiker nehmen Ihre Meinungen unter folgenden Adressen gern entgegen!
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buergerbuero@stk.brandenburg.de
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Nachdem der Beitrag in der Sendung vom 08.05.2008 entfallen ist, sendet das ZDF laut seiner Webseite den Beitrag in ZDF.reporter am 15.05.2008 um 21 Uhr.
UPDATE: Man kann sich heute an einer Diskussion zum Thema direkt beteiligen, es gibt einen Chat im Internet, vermutlich ist auch der Anwalt der Familie im Chat.
Der Beitrag “Ärger ums Abwasser – Wie sich Bürger und Bürokraten streiten” wurde vom ZDF erneut nicht gesendet. Eine konkrete Stellungnahme war heute nicht zu bekommen. Im CHAT nach der Sendung wurde als Grund die spontan um 7 Minuten verkürzte Sendezeit genannt.
Nach Information des ZDF wird die Sendung ZDF.reporter am 08.05.2008 um 21 Uhr ebenfalls das Thema des Zwangsanschlusses Abwasser erörtern.
Mit Datum vom 06.05.2008 erreichte die Familie Plenzke ein Schreiben des Wasserverbandes von der Vollziehungsbeauftragten Marion Günther.
Am Donnerstag dem 08. Mai 2008 wird um 13:00 Uhr eine Abnahme der Grundstücksentwässerungsanlage angekündigt. “Sollte eine Abnahme der Grundstücksentwässerungsanlage auch dann noch nicht möglich sein, wird der Zweckverband unverzüglich weitere Vollstreckungsmaßnahmen der Ersatzvornahme in die Wege leiten.”
[mehr]
UPDATE: Heute erhielt die Familie Plenzke einen zweiten Brief von der Vollziehungsbeauftragten des Zweckverbandes Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Fürstenwalde und Umland Marion Günther.
Darin wird mitgeteilt, dass der Termin vom Donnerstag, dem 08.05.2008, aufgehoben ist.
Der neue Termin für die Fertigstellung und Abnahme der Grundstücksentwässerungsanlage wird auf den 22.05.2008, 18:00 Uhr festgelegt.
Ab Montag dem 05.05.2008 ist in Rauen wieder mit der Belagerung des Grundstücks der Familie Plenzke zu rechen, so ist es einer Ankündigung des Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Fürstenwalde und Umland vom 25.04.2008 zu entnehmen.
Weitere Details finden sie unter http://www.paul-aus-petershagen.de
Ich bitte Sie, diese Information möglichst weit zu verbreiten und der Familie Plenzke aus Rauen entsprechend Ihren Möglichkeiten zu helfen.
Im Übrigen haben wir dem ZVWA Fürstenwalde und Umland auch das umstrittene Urteil zum Thema Altanschließer zu verdanken. Dem Verband muss es wohl ernsthaft schlecht gehen, und der “kleine Bürger” soll jetzt dafür zahlen. Mit Zwangsanschlüssen ist die Gier der Zweckverbände noch lange nicht gestillt, wer also meint es gehe ihn nichts an der irrt gewaltig. Diese Zweckverbände werden schon bald unser aller Problem!
Nach Auskunft des ZDF wird der Beitrag über das Vorgehen in Rauen und Wendisch Rietz am 21.04.2008 nun in der Sendung Blickpunkt am 04.05.2008 um 13:02 Uhr gesendet. Diesmal ist auch in der Vorschau der Sendung von diesem Thema die Rede.
Nach Auskunft des ZDF wurde der Beitrag im ZDF heute nicht gesendet, da ein anderes Thema vorgezogen wurde, weitere Informationen sind nur von Montag – Freitag erhältlich.
Mit dem heutigen Datum wurde der Artikel “Wir fühlen uns vergewaltigt”, MOZ 23.04.2008 aus dem Internetauftritt der Märkischen Oderzeitung entfernt, weitere Artikel wurden gar nicht erst im Netz veröffentlicht. Für eine Anfrage war am heutigen Tage niemand zu erreichen.
UPDATE: Der Artikel ist wieder verfügbar, jetzt aber unter anderem Titel:
“Rauen: Polizei verweigert Hilfe bei Zwangsanschluss”, MOZ 23.04.2008
Das am 24.04.2008 gedrehte Material des ZDF Teams, das in Rauen war, wird in der Sendung Blickpunkt am Sonntag 27.04.2008 um 12:47 Uhr gesendet.
Am Morgen des 21.04.2008 begann bei Familie Nelissny in Wendisch Rietz ein unglaublicher Eingriff in die elementarsten Grundrechte eines jeden Bürgers. Feigerweise wagte sich der Zweckverband nicht selbst den Kontakt herzustellen, es wurde kurzerhand eine Mitarbeiterin des Sozialpsychiatrischen Dienstes vorgeschoben, was letztlich den Vorsatz des Psychoterrors des Zweckverbandes beweist.
Als der Grundstückseigentümer klarstellte dass, er mit der Dame keinen Termin hat meldete sich unmittelbar der Vollstreckungsangestellte Herr Hassel des Wasser- und Abwasserzweckverband “Scharmützelsee-Storkow/Mark” zu Wort, und begann mit Erpressungen den Grundstückseigentümer seine Rechte abzuerkennen. Man drohte sich den Zutritt mit Gewalt zu verschaffen. Einen Bauplan, Auftrag oder eine Berechtigung das Grundstück zu betreten wies keiner der Anwesenden vor. Die Bitte, sich mit seinem, durch gezielte Planung des Zweckverbandes, verhinderten Rechtsbeistand zu beraten, wurde kurzerhand übergangen. Der Druck auf Herrn Nelissny wurde so lange erhöht bis er schließlich einwilligte die durch den Wasser- und Abwasserzweckverband “Scharmützelsee-Storkow/Mark” beauftragten Firmen auf sein Grundstück zu lassen. Die Mitarbeiter wiesen sich nicht aus, die Namen wurden verschwiegen.
Die Firmenlogos der Fahrzeuge waren mit Folien verdeckt worden. Wie sich später herausstellte handelt es sich bei der Firma um die ETS Bau GmbH Beeskow unter Anleitung eines Mitarbeiters der Firma AWATECH Entsorgungsdienste Storkow GmbH, ein Tochterunternehmen der OEWA Wasser und Abwasser GmbH, Namens Ralf T. Es wurde kurzerhand, ohne die berechtigten Einwände des Eigentümers zu berücksichtigen, ein Leitungsweg festgelegt. Durch den fehlenden Plan wurde mehr zerstört als tatsächlich nötig und die Arbeitszeit unnötig verlängert. Grundsätzlich ist auch bei dieser Variante der längst mögliche Leitungsweg gewählt worden. Das Eigentum des Grundstücksbesitzers wurde durch den Wasser- und Abwasserzweckverband “Scharmützelsee-Storkow/Mark” in keiner Weise geschützt noch wurde dafür Sorge getragen. Die Baumaschinen der Firma ETS vernichteten zunächst den halben Garten der Familie, jahrelang gezüchtete Pflanzen wurden bis auf wenige Ausnahmen einfach untergegraben. Die Drainage auf dem Versorgungsweg zur Wiese wurde zerstört. Sie muss nun im Nachgang komplett erneuert werden.
Ein Großteil der Schäden hätte verhindert werden können, wäre ein problemloser Leitungsweg gewählt worden. Die vom Grundstückseigentümer verlegte Grundstücksentwässerungsanlage bis zur Straßenfont des Grundstücks wurde vorsätzlich ignoriert, und somit ein Mehrkostenaufwand verursacht. Die Frage nach den Gründen bleibt der Zweckverband unter Berufung auf das Solidarprinzip weiter schuldig. Die Leitung wurde nicht nach gültigen DIN-Normen verlegt. Hätte der Zweckverband die in seinen Satzungen verankerten Rechte auch Herrn Nelissny gewährt wie jedem Bürger im Verbandsgebiet (Gleichbehandlung), dann wäre es nicht zu solcher Eskalation gekommen. Es scheiterte nun aber auf Grund der Willkür des Wasser- und Abwasserzweckverband “Scharmützelsee-Storkow/Mark” an einfachen technischen und rechtlichen Fakten, die bis heute nicht mitgeteilt wurden.
Mehrere Anträge des Eigentümers wurden nicht bearbeitet, mehrere Fragen des Eigentümers wurden nicht beantwortet. Solche Zustände und brutale Eingriffe in die Grundrechte sollte es in Deutschland eigentlich nicht geben. Die Realität spricht leider eine andere Sprache. Und kein Verantwortlicher ist auch nur annähernd an korrekten Fakten interessiert um sein Recht durchzusetzen. Die Gerichte befürworten die Macht des Stärkeren und die Politik schweigt.
Seit dem 21.04.2008 um 07:00 Uhr will der Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Fürstenwalde und Umland auf dem Grundstück der Familie Plenzke , Chaussestraße 37 a, 15518 Rauen eine Grundstücksentwässerungsanlage errichten obgleich ein Grundstücksanschluss an die Kanalisation vorhanden ist.
Seit zwei Tagen ist das Grundstück der Familie Plenzke belagert. Bis zu 9 Personen (1 Zweckverband, 3 Anwälte, 2 Vollstreckungsangestellte des Zweckverbandes, 3 Bauarbeiter der Firma Henschel Fürstenwalde) belagerten das Grundstück der Familie Plenzke den ganzen Tag. Bisher konnte Familie Plenzke mit Unterstüzung vieler Freunde diesem Druck standhalten.
Das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) vefügte heute diesen Zwangsanschluß unter Einsatz aller Polizeigewalt. Bisher hat sich die Polizei zurückgehalten.
Was sagt das Gesetz eigentlich dazu, wenn eine umweltfreundliche Nutzwassergewinnungsanlage zerstört wird, um den Zwangsanschluß an ein total überlastetes Klärwerk, dass seine stark belasteten Abwässer auf Rieselfeldern nach einer Technologie des vergangenen Jahrhunderts in das Grundwasser verrieselt?
WHG § 1a Grundsatz
(1) Die Gewässer sind als Bestandteil des Naturhaushalts und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu sichern. Sie sind so zu bewirtschaften, dass sie dem Wohl der Allgemeinheit und im Einklang mit ihm auch dem Nutzen Einzelner dienen, vermeidbare Beeinträchtigungen ihrer ökologischen Funktionen und der direkt von ihnen abhängenden Landökosysteme und Feuchtgebiete im Hinblick auf deren Wasserhaushalt unterbleiben und damit insgesamt eine nachhaltige Entwicklung gewährleistet wird. Dabei sind insbesondere mögliche Verlagerungen von nachteiligen Auswirkungen von einem Schutzgut auf ein anderes zu berücksichtigen; ein hohes Schutzniveau für die Umwelt insgesamt, unter Berücksichtigung der Erfordernisse des Klimaschutzes, ist zu gewährleisten.
Ein Bundesgesetz verbietet eigentlich die Beschlußfassung des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder). Jedoch die Richter interessiert kein Bundesrecht, obwohl das Grundgesetz festlegt, dass Bundesrecht Landesrecht bricht. Doch Richter, die gesetztwidrig in eigener Sache für sich selbst entscheiden, das sie nicht befangen sind, haben sich so weit vom Gesetz entfernt, das es bereits die Beseitigung der verfassungsmäßigen Ordnung bedeutet.
Das gleiche Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) verfügt heute den Einsatz der Polizeikräfte zur Durchsetzung dieser Willkürmaßnahme.
Es ist abzusehen, dass morgen am 23.04.2008 die ganze Staatsgewalt gegen umweltbewußte Bürger antritt und den zuvilen Ungehorsam mit Gewalt bricht.
Ich bitte Sie, diese Information möglichst weit zu verbreiten und der Familie Plenzke aus Rauen entsprechend Ihren Möglichkeiten zu helfen.
Kommen Sie nach Rauen.
WENDISCH RIETZ:
Diese Ersatzvornahme wurde am 21.04.2008 vollzogen. Familie Nelissny ist der Willkür des Zweckverbandes unter Mithilfe der Firma ETS BAU GmbH Besskow unterlegen. Eine umweltfreundliche Anlage wurde zerstört und die Gewässerverunreinigung erzwungen.
RAUEN:
Am 21.04.2008 wurde die Ersatzvorname nicht durchgeführt. Die angeforderten Unterstützungskräfte erschienen nicht zu deser Willkürmaßnahme.
Bis zu 9 Personen (3 Anwälte, 2 Vollstreckungsangestellte des Zweckverbandes, 3 Bauarbeiter der Firma Henschel Fürstenwalde) belagerten das Grundstück der Familie Plenzkeden ganzen Tag. Diese Willkür wird mit heutiger Ankündigung (gegen 19:15 Uhr) morgen (22.04.2008) ab 7:00 bis zum Freitag fortgesetzt.
Ich rufe Sie weiterhin auf, den Druck auf Politik zu erhöhen, indem Sie sich an die zuständigen Minister wenden.
Stoppt den Terror des Wasser- und Abwasserzweckverband “Scharmützelsee-Storkow/Mark”
Am 21.04.2008 um 07:00 Uhr will der Wasser- und Abwasserzweckverband “Scharmützelsee-Storkow/Mark” auf dem Grundstück des Herrn Nelissny in der Hauptstraße 21 in 15864 Wendisch Rietz eine Grundstücksentwässerungsanlage errichten lassen, obgleich ein Grundstücksanschluss an die Kanalisation vorhanden ist und eine Grundstücksentwässerungsanlage hergestellt wurde. Der Grundstückseigentümer betreibt auf dem Grundstück eine umweltgerechte Wasseraufbereitungsanlage und verwertet das gereinigte Wasser, so dass kein Abwasser zur Beseitigung anfällt.
Im jahrelangen Rechtsstreit des Grundstückeigentümers mit dem Zweckverband haben die Gerichte bisher keine vollständige Entscheidung getroffen. Jedoch wird dem Zweckverband durch die Untätigkeit der Gerichte jede Möglichkeit gegeben gegen den Grundstückeigentümer willkürlich vorzugehen, um Gebühren und Beiträge zu erpressen.
Seit Jahren ist der Grundstückseigentümer diesem gut organisierten Psychoterror ausgesetzt.
Der Zweckverband dagegen kann nicht wie der Grundstückseigentümer mit einer umweltgerechten Lösung aufwarten.
Seit Jahren wird der Eigentümer des Grundstücks unter immens hohen Druck gesetzt. Der Zweckverband hingegen weigert sich seit Beginn des Konfliktes Auskünfte über technisch und rechtlich relevante Fragen zu geben. Auf schriftliche Bitten wird in der Regel mit neuen Repressalien reagiert.
Aufgrund dieser Tatsachen ist ein vom Zweckverband geforderter bedingungsloser Anschluss- und Benutzungszwang an die Abwasserkanalisation des Zweckverbandes laut Gemeindeordnung nicht möglich. Der Anschluss- und Benutzungszwang kann nur aus Gründen des Allgemeinwohls, der Gesundheit und zur Einhaltung geltender Umweltschutzbestimmungen verhängt werden.
Die formell beantragte Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang des Grundstückseigentümers wurde vom Zweckverband, erst nachdem der Verband die Verbindung zum Grundstücksanschluss Ende 2007 selbst herstellte, abgelehnt.
Wie kann sich ein Eigentümer, der lediglich umweltgerecht sein Wasser aufbereitet und restlos verwertet gegen derartige Willkür wehren? Nach den geltenden Wassergesetzen hat der Eigentümer alles getan, was gefordert ist. Und dennoch wird er vom Wasser- und Abwasserzweckverband “Scharmützelsee-Storkow/Mark” derart terrorisiert.
Am 21.04.2008 soll durch einen Beauftragten Dritten des Wasser- und Abwasserzweckverband “Scharmützelsee-Storkow/Mark” auf dem Grundstück in Wendisch Rietz eine umweltgerechte und in Zeiten des Klimawandels wertvolle Wasserverwertungsanlage zerstört werden. Das Grundstück soll an die Abwasserbeseitigung des Zweckverbandes mittels Hausfriedenbruch und dem Vergreifen am fremden Eigentum zwangsangeschlossen werden. Seit Jahren werden weder Fragen beantwortet noch auf die berechtigten Interessen des Grundstückseigentümers eingegangen.
Ich bitte Sie, diese Information möglichst weit zu verbreiten und der Familie aus Wendisch Rietz entsprechend Ihren Möglichkeiten zu helfen. Stellen sie den Verantwortlichen die Fragen die seit Jahren schon nicht mehr beantwortet werden. Verleihen Sie, mit ihrer Hilfe, der Umwelt eine Stimme wie Sie es verdient. Geben sie auch Ihren Kindern eine gesunde Zukunft mit Perspektiven. Kämpfen Sie mit gegen den Egoismus, die Kurzsichtigkeit und gehen die Habgier des Dieners am Volk.
Stoppt den Terror des Zweckverbandes Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Fürstenwalde und Umland.
Am 21.04.2008 um 07:00 Uhr will der Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Fürstenwalde und Umland auf dem Grundstück der Familie Plenzke ,
Chaussestraße 37 a, 15518 Rauen eine Grundstücksentwässerungsanlage errichten obgleich ein Grundstücksanschluss an die Kanalisation vorhanden ist.
Die Familie Plenzke betreibt auf ihrem Grundstück eine umweltgerechte Wasseraufbereitungsanlage und verwendet das gereinigte Abwasser, so dass kein Abwasser zur
Beseitigung anfällt.
Im jahrelangen Rechtsstreit der Familie mit dem Zweckverband hat das Verwaltungsgericht bisher keine endgültige Entscheidung getroffen. Jedoch wird dem Zweckverband
durch die Untätigkeit des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) jede Möglichkeit gegeben gegen die Familie Plenzke willkürlich vorzugehen, um Gebühren und Beiträge zu
erpressen. Seit Jahren ist Familie Plenzke diesem Psychoterror ausgesetzt.
Der Zweckverband dagegen kann nicht wie Familie Plenzke mit einer umweltgerechten Abwasserlösung aufwarten.
Der Zweckverband betreibt eine überlastete Kläranlage mit der er folgende Stoffe der Liste I und II der Grundwasserverordnung ins Grundwasser versickern läßt.
Stoffe der Liste I: Cadmium (Cd), Cyanid (Cn), organisch gebundene Halogene (AOX), mineralische Kohlenwasserstoffe (MKW ), Quecksilber (Hg)
Stoffe der Liste II: u. a. Arsen (As), Kupfer (Cu), Zink (Zn) und Bor (B)
Dieses Klärwerk wird vom Zweckverband seit Jahren ohne wasserrechtliche Erlaubnis betrieben.
Aufgrund dieser Tatsache ist ein vom Zweckverband geforderter bedingungsloser Anschluß- und Benutzungszwang an die Abwasserkanalisation des Zweckverbandes laut
Gemeindeordnung nicht möglich. Der Anschluß- und Benutzungszwang kann nur aus Gründen des Allgemeinwohls, der Gesundheit und zur Einhaltung geltender
Umweltschutzbestimmungen verhängt werden.
Die formell beantragte Befreiung vom Anschluß- und Benutzungszwang der Familie Plenzke wurde vom Zweckverband abgelehnt.
Am 8.6.2007 teilte der Zweckverbandvorsteher Reim im Ablehnungsbescheid des Antrages auf Befreiung vom Anschluß- und Benutzungszwang mit und verwies auf ein
Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichtes (03. März 1998, Az.: 9 C 3/97).
Bei diesem Grundsatzurteil handelt es sich um eine Entscheidung zugunsten von Aussiedlern, um die Rechtsprechung zum Bundesvertriebenengesetz!
Wie kann sich eine Familie, die lediglich umweltgerecht ihr Wasser aufbereitet und wiederverwendet gegen derartige Willkür wehren? Nach den geltenden Wassergesetzen
hat Familie Plenzke alles getan, was gefordert ist. Und dennoch wird sie vom Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Fürstenwalde und Umland derart
terrorisiert.
Am 21.04.2008 soll durch die Firma Henschel aus Fürstenwalde im Auftrag des Zweckverbandes auf dem Privatgrundstück der Familie Plenzke eine umweltgerechte
Wasseraufbereitungsanlage zerstört werden und das Grundstück an die Abwasserbeseitigung des Zweckverbandes, die seit Jahren ohne Genehmigung betrieben wird,
mittels Hausfriedenbruch und dem Vergreifen an fremdem Eigentum zwangsangeschlossen werden.
Ich bitte Sie, diese Information möglichst weit zu verbreiten und der Familie Plenzke aus Rauen entsprechend Ihren Möglichkeiten zu helfen.
Weitere Details finden sie unter www.paul-aus-petershagen.de
Organisierte Kriminalität bezeichnet Gruppierungen, die kriminelle Ziele systematisch verfolgen.
In Deutschland wird der Tatbestand wie folgt definiert:
Organisierte Kriminalität ist die von Gewinn- oder Machtstreben bestimmte planmäßige Begehung von Straftaten, die einzeln oder in ihrer Gesamtheit von erheblicher Bedeutung sind, wenn mehr als zwei Beteiligte auf längere oder unbestimmte Dauer arbeitsteilig
- unter Verwendung gewerblicher oder geschäftsähnlicher Strukturen,
- unter Anwendung von Gewalt oder anderer zur Einschüchterung geeigneter Mittel oder
- unter Einflussnahme auf Politik, Medien, öffentliche Verwaltung, Justiz oder Wirtschaft
zusammenwirken (1990/RiStBV 1991).
Erscheinungsformen:
Organisierte Kriminalität tritt meist in hierarchisch aufgebauten Organisationsformen auf; es gibt aber auch netzwerkartige, funktional differenzierte Organisationsformen. Unabhängig davon werden kriminelle Organisationen häufig durch ethnische Solidarität, Sprache, Sitten sowie sozialen und familiären Hintergrund zusätzlich abgestützt. So entsteht unter den einzelnen Mitgliedern ein System persönlicher und geschäftlicher kriminell nutzbarer Verbindungen, in dem oft sehr feste Autoritäts- und Abhängigkeitsverhältnisse und Sanktionsmöglichkeiten für Abweichler bestehen.
Kommentar zu Abwasserverbände brauchen mehr Geld, MOZ 08.04.2008
Beim Lesen dieses Artikels kommen einem immer wieder arge Zweifel, vor allem wenn man die Situation vieler Brandenburger Bürger kennt.
“Brandenburg muss in den kommenden Jahren noch einmal rund 65 Millionen Euro in die Rettung angeschlagener Abwasserverbände stecken.”
Im Gegensatz dazu steht die Aussage, dass die Wasser und Abwasserzweckverbände jeden Bürger mit allen Mitteln zwingen sich anschließen zu lassen um die Kosten der zu groß geplanten Anlagen gleichmäßig zu verteilen. Natürlich planen solche Zweckverbände dann aber Vergrößerungen der Kapazitäten, sodass auch alle Gezwungenen ihr Abwasser in die Anlage leiten können.
Diese 65 Millionen Euro sind offensichtlich eine Finanzierung der Vergrößerung von Anlagen die zu groß sind!
Unternehmen investieren in ein Produkt wenn es einen Markt gibt, Zweckverbände investieren in das Produkt “zentrale Kanalisation” ohne das es einen Markt gibt der dieses Massenprodukt rechtfertigen würde.
Aber auch ein Dazulernen will gelernt sein. Wie man mit Steuergeldern wirtschaftlich umgeht will man ja auch nicht wissen, denn Schulungsangebote werden nicht wahrgenommen.
“Das Gutachten rügt, dass trotz Missmangement einzelne Geschäftsführungen Schulungsangebote ausgeschlagen haben. Ein Teil der Gelder des Schuldenfonds wurde für Rechnungsprüfer ausgegeben, die jahrelang versäumte Jahresabschlüsse nachholen mussten.”
Wann wird die Politik endlich wach? Wann wird es solche Missstände in Deutschland nicht mehr geben? Und vor Allem wann wird in Deutschland Dummheit nicht auch noch Subventioniert?
Ein Bürger kommt wegen eines ihm sehr wichtigen Anliegens ins Bürgerbüro seines Amtes. Man möchte gerne einen mobilen Abwasseranschluss für seinen Camping Wagen beantragen. Daraufhin der Pförtner: “Das ist überhaupt kein Problem für solche Fälle haben wir mit Sicherheit ein Formular, im Übrigen besteht ja auch Anschlusszwang für Camping Wägen.”
Nach 38,68 Minuten findet der Pförtner eine Antwort auf seine Vermutung: “Sie müssen in das 2 Untergeschoss in die Kanalabteilung.“ Dort erhält der Bürger dann das Antragsformular für den Pflichtanschluss.
Nach dem er das Formular ausgefüllt abgeben will, wird von der Sachbearbeiterin nach seinen persönlichen Vermögen gefragt, verwundert verweigert er die Angabe. “Überhaupt kein Problem dann gebe ich in den den Antrag einfach ohne Vermögen weiter Ihr Vermögen lassen wir dann zwangsweise feststellen.”
Die Frage wann der Bürger denn mit dem Anschluss rechnen kann wird Ihm patzig beantwortet: “Das geht Sie nichts an, Hauptsache Sie zahlen regelmäßig die Beiträge, im übrigen müssen Sie ja jetzt erstmal den üblichen Prozess der ersten 10 Zwangsgelder durchlaufen.”
Der Bürger wundert sich: “Sie müssen mich doch nicht zwingen, ich will doch selbst den Anschluss.” Das ist doch überhaupt kein Problem, Sie wollen ja einfach nicht, aber darum kümmert sich bei uns die Vollstreckungsbeauftragte antwortet die Sachbearbeiterin. “Sie erhalten vermutlich in den nächsten 2 Wochen Post von uns.”
Nach 8 Jahren, 8 Zwangsgeldenrn, 8 Wiedersprüchen, 8 Urteilen und einer Enteignung bekommt der Bürger dann schließlich seinen Anschluss auf den Mond gelegt, dort hat das Amt den Anschluss legen lassen, weil das so in der Satzung steht.
Der Nutzer hat jetzt zwar keinen Camping Wagen mehr aber einen Abwasseranschluss auf dem Mond, Amt sei Dank.
— 18 März 2009: Nachdem die Deutsche Regierung gestern eine neue Gebühr eingeführte, bei der jeder deutsche Bürger pauschal 300 Euro pro Monat für das atmen der Luft in Deutschland zu bezahlen hat, haben heute fluchtartig alle Bürger das Land verlassen.—
Solche Meldungen könnten bald zum Alltag gehören, wenn in Deutschland weiterhin Politik auf Kosten der Bürger betrieben wird.
Gestern wurde unsere Auffassung vom “demokratischen Rechtsstaat Deutschland” wieder mal bis in die Grundrechte erschüttert.
Die am 18.03.2008 um 15 Uhr angekündigte Zwangsmaßnahme wurde aus Angst vor einer Demonstration kurzerhand einfach auf 11 Uhr vorgezogen. Diese Planänderung wurde durch das Anbringen einer Mitteilung an die Eingangstür der Familie Plenzke um 11:45 Uhr bekannt gegeben. Mit den Nerven völlig am Ende musste die Grundstückseigentümerin schließlich erst durch die Feuerwehr vom Dach ihres Wohnhauses geholt und im Krankenhaus weiterbehandelt werden.
Dieser Vorfall ist zwar nicht der Erste, er beweist aber dass wir uns nur auf uns selbst verlassen können. Es kann nur wiederholt bekräftigt werden: Lasst uns in Zukunft mit großer Masse diesen Zuständen ein Ende setzen.
Es wird Morgen mehr Informationen zu der Aktion vom 18.03.2008 in Rauen geben!!! Eins sei vorweg gesagt, es ist langsam nicht zu glauben was man sich alles bieten lassen muss.
###Beitrag der Märkischen Oderzeitung###
Leider muss man sagen ist es mal wieder soweit, es soll ein Zwangsanschluss durchgeführt werden, wer Interesse hat sollte sich am 18.03.2008 in Rauen in der Chausseestraße einfinden und uns unterstützen wo genau ist sicher nicht zu übersehen! Gemeinsam sind wir Stark!
Ort: Rauen, Chaussestraße
Datum: 18.03.2008
In § 39 I Nr. 3 Insolvenzordnung (InsO) sind Geldstrafen, Geldbußen, Ordnungsgelder und Zwangsgelder sowie solche Nebenfolgen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit, die zu einer Geldzahlung verpflichten genannt. Diese „Strafgelder“ sind nicht von der Restschuldbefreiung umfasst.
Diese Seite ist hauptsachlich dazu eingerichtet worden, die Bürger in Deutschland zu informieren welche erschrekenden Praktiken deutsche Behörden und deren “Hilfsorgane” gegenüber den eigenen Bürgern anwenden. Die Palette reicht von Zwangsanschlüssen über Zwangsgelder, Pfändungen und Enteignungen im Namen des Allgemeinwohls. Wenn aber 3000 Bürger im Land Brandenburg gezwungen werden sollen ist dass dann Allgemeinwohl?
Wir werden hier versuchen aktuelle Informationen zum Thema zu veröffentlichen, über Termine von Gerichtsverhandlungen und TV Sendungen zu informieren.
Im Land Brandenburg sollen ca. 3000 Bürger betroffen sein die Ihr Grunstück an zentrale Abwasseranlagen anschließen sollen, obwohl auf ihren Grundstücken keinerlei Abwasser anfällt. Hauptsächlich sollen diese 3000 Bürger erreicht werden.
Wir müssen uns zusammenschließen und gegenseitig unterstützen.
Geplant ist ein Verteiler der alle in diesem Forum angemeldeten Bürger erreichen soll. Wir können uns von hiesigen Abwasserzweckverbänden nicht mehr alles bieten lassen, wir haben nichts davon wenn jeder sein eigenes Süppchen kocht.
Darum meldet euch hier an und diskutiert mit, teilt eure Informationen so hat jeder was davon.
Die Politik und die Gerichte helfen uns nicht mehr, aber wir können uns gegenseitig helfen!

